Die Zeit drängt. Zwar wird die neue Grundsteuer erst ab 2025 wirksam, aber das muss vorbereitet werden durch neue Gesetze und Regeln für die Finanzverwaltung.
Eine andere Aussage des Hilbers-Sprechers lautet, man wolle die Entwicklung des Grundsteuermodells in Bayern zunächst abwarten, da dieses „die Basis der Fortentwicklung des Modells in Hessen und Niedersachsen“ sei. Ein Sprecher des bayerischen Finanzministeriums sagte gestern auf Rundblick-Anfrage, er könne gegenwärtig „überhaupt nicht abschätzen, wann wir unseren Gesetzentwurf fertig haben“. Thomas Eigenthaler, der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft als Interessenvertretung der Finanzbeamten, sagte gestern dem Rundblick: „Die Zeit drängt. Zwar wird die neue Grundsteuer erst ab 2025 wirksam, aber das muss vorbereitet werden durch neue Gesetze und Regeln für die Finanzverwaltung.“ Wenn Niedersachsen auf das Bayern-Modell warte, könne das ja eigentlich nur heißen, dass sich auch Bayern dem Hilbers-Vorschlag anschließt, wofür bisher laut Eigenthaler allerdings nichts spreche. Bayern will bisher lediglich die Grundstücksfläche zum Maßstab für die Steuer erklären, nicht aber nach der Wertigkeit der Lagen differenzieren. Baden-Württemberg hat wieder einen anderen Weg eingeschlagen – dort ist der Bodenrichtwert verbindlich, also der Wert des Grundstücks. Die Bebauung soll in dem baden-württembergischen Modell ausgeklammert werden. Der FDP-Finanzpolitiker Christian Grascha erklärte gestern, man brauche eine „einfache und unbürokratische Lösung“. Diese könne in einem reinen Flächenmodell (wie bisher in Bayern angepeilt) bestehen. Wenn man den Wert der Lage hinzuziehe, treibe das die Wohnkosten in Ballungsräumen in die Höhe – und das sei ein Fehler.