
Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hat am Dienstag den Göttinger Landrat Marcel Riethig (SPD) suspendiert – und gleichzeitig ein Disziplinarverfahren gegen den 43-jährigen Verwaltungschef eingeleitet. Der Schritt folgt nun drei Wochen nach Bekanntwerden von massiven Vorwürfen gegen den Landrat. Die Entscheidung des Ministeriums fiel unmittelbar vor einer mit großer Spannung erwarteten Sondersitzung des Kreistages. In der Kommunalvertretung hatte die SPD eigentlich beantragen wollen, Riethig nach dem Beamtengesetz für drei Monate von seinen Aufgaben zu entbinden. Die CDU hatte hingegen eine Aufforderung an die Kommunalaufsicht im Innenministerium beschließen wollen. Zu beiden Festlegungen musste es dann am gestrigen Dienstagabend nicht mehr kommen, da das Ministerium als Disziplinarbehörde kurz zuvor gehandelt hatte. Die CDU warf der Kommunalaufsicht im Innenministerium "zögerliches Verhalten" in dieser Frage vor. Die Entscheidung komme "zu spät", es sei "viel Porzellan zerschlagen worden".
Der Druck auf das Ministerium war in jüngster Zeit enorm gewachsen. Dies war auch deshalb der Fall, weil Riethig nach einer anfänglichen Krankmeldung am 2. März wieder zum Dienst erschien und seitdem täglich weiter sein Büro aufsuchte. Er traf dort auf eine Crew von Führungskräften, die sich nicht mehr bereit sah zu einer Zusammenarbeit mit ihm. In einer gebündelten Akte an das Innenministerium, die mehr als 700 Seiten umfasst, hatten am 23. Februar 16 Führungskräfte des Landkreises, darunter die drei Dezernenten, schwere Vorwürfe gegen Riethig erhoben. Sie hielten ihm Amtsmissbrauch, eine wiederholte Anstiftung zu rechtswidrigen Handlungen und eine massive Einschüchterung von Mitarbeitern vor. 55 weitere Beschäftigte, darunter viele in leitenden Positionen, hatten sich diesem Protest angeschlossen.
Wie das Innenministerium jetzt erklärt, bezieht sich das Disziplinarverfahren auf zwölf von insgesamt 28 Vorwürfen, die in dem Schreiben an das Ministerium enthalten sind. Die vorläufige Dienstenthebung sei „nicht als Sanktion“ zu verstehen, sondern diene der Sicherung des ordnungsgemäßen Verfahrens. Es gelte weiter die Unschuldsvermutung für den Landrat. Das Ministerium bezieht sich nun auf Paragraph 38 des Disziplinargesetzes, das eine vorläufige Dienstenthebung bei einer wesentlichen Beeinträchtigung des Dienstbetriebs vorsieht. Zu dieser Beeinträchtigung hat offenbar auch das jüngste Verhalten Riethigs beigetragen. In mehreren Stellungnahmen und Interviews hatte der Landrat seinen Kritikern öffentlich vorgeworfen, die an ihn gerichteten Kritikpunkte zugespitzt und verfälscht zu haben. Daraufhin reagierten die Führungskräfte mit einem offenen Brief und erklärten, Riethig mache sich damit der Verleumdung und üblen Nachrede schuldig.
In der Kreistagssitzung war Riethig nicht anwesend. Die SPD hatte beantragt, das Innenministerium möge als Vertretung für den suspendierten Landrat einen Staatskommissar benennen. Dahinter wurde die Absicht vermutet, die Vertretung durch die Erste Kreisrätin Doreen Fragel (Grüne) zu verhindern. Doch die SPD blieb bei der Abstimmung in der Minderheit, eine Mehrheit lehnte den Ruf nach einem Staatskommissar ab.


