
Gegen den Göttinger Landrat Marcel Riethig (SPD) sind massive Vorwürfe laut geworden. Hat er Vetternwirtschaft betrieben, Vergabevorschriften missachtet und gegen rechtliche Vorgaben verstoßen? Es gibt ein elfseitiges Schreiben von 16 Führungskräften aus der Kreisverwaltung, darunter den drei Dezernenten und 13 Fachbereichs- und Stabstellenleitern, an die Kommunalaufsicht beim Innenministerium. Das Politikjournal Rundblick hat interne Informationen über darin enthaltene Anschuldigungen bekommen – und wegen des überragenden öffentlichen Interesses wollen wir über einige Vorgänge im Detail berichten:

- Streit über Nina W.: Der Sozialdemokrat in der dreiköpfigen Riege der Göttinger Kreisräte, Conrad Finger, schilderte in einer Darstellung von Februar dieses Jahres einen eigenartigen „Schwebezustand“, in den ihn Landrat Riethig versetzt hatte. Es ging um Nina W., die im langen Hin und Her über das Standortmarketing mehrfach Widerspruch gewagt hatte. Finger hatte im Oktober 2025, während der Landrat im Urlaub war, ein Zwischenzeugnis für W. ausgestellt, da diese das für eine Fortbildung benötigte. Ende Oktober, nach Riethigs Rückkehr aus dem Urlaub, habe er Finger in einer Dienstbesprechung mit dem Vorgang konfrontiert, Kritik an W. geübt und allgemein von „dienstrechtlichen Vorermittlungen“ gesprochen. Zu der Zeugnisvergabe habe Riethig seinem Dezernenten einen detaillierten Fragenkatalog übermittelt – sodass dieser den Eindruck gewann, die Ermittlungen richteten sich gegen ihn. Finger habe dann im November 2025 gegen sich selbst ein Disziplinarverfahren in Gang setzen wollen, um sich vom Vorwurf des Fehlverhaltens zu befreien. Riethig aber nahm sein Begehren nicht entgegen und soll Finger danach mehrfach gedrängt haben, den Vorgang aus seiner Personalakte zu nehmen – denn ein solcher Antrag könne sich herumsprechen und das wolle er verhindern.
- Einstellung des Vertrauten C. und Beförderung: Zum 1. April 2024 wurde die Leitung der Fachbereiche Recht und Innere Dienste neu ausgeschrieben, zwei Bewerber blieben nach einer internen Vorauswahl übrig – ein Beamter mit A16 aus Baden-Württemberg und Arne C., der in Oldenburg als Rechtsanwalt arbeitete und früher in der SPD Göttingen ein enger Vertrauter und Freund des Landrats war. Riethig soll den Kandidaten aus Baden-Württemberg angerufen und ihn zur Rücknahme der Bewerbung ermuntert haben – was dann auch geschah. Denn seine Interessensbekundung sei aussichtslos. Dabei soll der Baden-Württemberger nach Auffassung von anderen Mitarbeitern der Kreisverwaltung der am besten geeignete Interessent gewesen sein. Für die Einstufung des dann übrigbleibenden C. war die Mitwirkung des Landespersonalausschusses (LPA) nötig, und mindestens ein Mitglied des LPA soll vorher aus der Kreisverwaltung angesprochen worden sein. C. soll dann nach A15 auf Probe im zweiten Beförderungsamt eingestellt worden sein, er erhielt die höchste Erfahrungsstufe und soll ein Jahr später vorzeitig in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen worden sein. Der Landrat habe ihm dafür in einer Beurteilung „hervorragende Leistungen“ attestiert – und er wurde nach A16 befördert. Riethig soll eine Stellenbewertungskommission eingerichtet haben mit dem Ziel, auf bestimmten Posten höhere Bewertungen zu erreichen. Dieses Gremium dürfte nur beratend tätig sein, soll aber faktisch Entscheidungen getragen haben. Für das Vorzimmer des Landrats soll eine Mitarbeiterin gewonnen worden sein, die mit dem Landrat befreundet ist, deren Mann soll als Aushilfsfahrer für den Landrat eingesetzt worden sein.
- Wirtschaftlich und finanziell bedenkliche Entscheidungen: Riethig soll den Mietzins für die Berufsschule in Osterode, der an die Kreiswohnungsbau-GmbH entrichtet wird, zum 1. April 2023 von 3,05 auf 8,00 Euro je Quadratmeter angehoben haben – ohne Rückversicherung beim Fachbereich. Die Fachebene der Verwaltung hatte dagegen Einwände, da die von der GmbH vorgetragenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten gar nicht so schlimm seien wie behauptet. Am 3. Februar, also vor drei Wochen, soll Riethig in einer Personalversammlung erklärt haben, dass alle 1950 Kreis-Mitarbeiter zwischen Weihnachten und Silvester 2026 drei Tage frei bekämen, aber nur zwei Urlaubstage eintragen müssten. Einige Teilnehmer äußerten anschließend Zweifel, ob das ohne Rücksprache mit dem Arbeitgeberverband überhaupt zulässig sei. In der Diskussion über den Gebührenerlass für den Tennisclub Gieboldehausen, der nach einem Brand einen Schaden zu regeln hatte, kam der Landrat dem Verein weit entgegen – trotz erheblicher rechtlicher Bedenken der Fachebene. Da C. als juristischer Berater des Landrats außerhalb der Linie agierte, setzte Riethig sich durch. Die Kritiker sehen einen Schaden von 42.000 Euro für den Kreishaushalt.

- Kontakt zu dem alten Wahlkampfberater: Der Landrat setzte sich im Januar 2025 dafür ein, dass der Kreis die Idee des „Klima-Sparbriefes“ übernimmt – und dafür das Modell einer Consulting-Firma aus Bovenden übernimmt. Die Stellvertreterin von Riethig, die Erste Kreisrätin Doreen Fragel, schrieb dem Landrat daraufhin: „Die Website ,Klima-Sparbrief' ist eine Website aus deinem Wahlkampf. Die Übernahme einer solchen Seite ist meines Erachtens nicht möglich, da damit eine nachträgliche Wahlkampffinanzierung durch öffentliche Mittel des Landkreises erfolgt. Noch immer sind deine Inhalte des Wahlkampfs sichtbar. Marcel, ich möchte damit auch dich schützen.“ Die Kosten-Aufstellung der Firma sei im Übrigen „unvollständig und in Teilen sehr hochpreisig“. Zuvor hatte Fragel im Dezember 2024 der Firma mitgeteilt, dass sie ein detailliertes Angebot einreichen müsse. Daraufhin hatte der Landrat eine verärgerte Mail an seine Stellvertreterin geschickt: „Doreen, das geht überhaupt nicht“, schrieb er darin. Seit zwei Jahren, so Riethig weiter, warte die Firma auf die Einlösung einer Zusage. Dann fügte Riethig hinzu: „Soviel zum Thema Loyalität und Wir-Gefühl. Sicher wieder keine Absicht von Dir, aber ich hatte gehofft, dass Du dazu lernst, denn Du machst damit richtig viel kaputt.“ Die Mail endete mit den Worten: „Ich überlege ernsthaft, ob unsere persönlichen Rücksprachen wirklich noch Sinn machen, oder ob wir nicht lieber schriftlich kommunizieren.“

- Vorgaben im Bau- und Veterinärrecht: Viele lebensmittelverarbeitende Betriebe sind in den vergangenen Monaten landesweit zum Thema der Berichterstattung geworden – wegen hygienischer Mängel. Riethig soll angewiesen haben, in amtlichen Veröffentlichungen den Begriff „ekelerregend“ nicht mehr zu verwenden. In einem Mitarbeitergespräch, an dem der örtliche Dehoga-Vorsitzende teilnahm, soll Riethig im August 2025 gegenüber Mitarbeitern des zuständigen Fachbereichs „ausfallend und aggressiv“ aufgetreten sein. Auslöser war die Frage gewesen, ob der vom Landrat gewünschte „partnerschaftliche Austausch“ in Fragen der Hygiene ein Verzicht auf die klaren Vorgaben der Lebensmittelkontrollen bedeuten solle. Der Dehoga-Vorsitzende soll sich später telefonisch vom Verhalten des Landrats distanziert haben. Eine Baugenehmigung für einen Edeka-Markt in Bovenden, die nach Ansicht der Fachebene keinen Bestand mehr hatte, war im Dezember 2024 Anlass für Konflikte im Kreishaus. Der Landrat schrieb seiner Stellvertreterin Fragel, er erwarte in fünf Tagen die Vorlage einer Entscheidung. Sollte die nicht in seinem Sinne sein, wolle er eine Weisung erteilen – und wenn die Beamten dagegen remonstrieren, wolle er diese zurückweisen, sofern nicht die offensichtliche Rechtswidrigkeit belegt werde. Für einen Platz im Gewerbegebiet in Gieboldehausen bemühte sich eine örtliche Firma, die einen Supermarkt errichten wollte. Jahrelang lehnte der Kreis unter dem vorherigen Landrat Bernhard Reuter das ab, da nach dem Landesraumordnungsprogramm dafür keine Möglichkeit bestehe. Riethig änderte die Linie und bekam nach Rücksprache mit der Landesbeauftragten Ulrike Witt angeblich „freie Hand“ – der Bau wurde so ermöglicht. Die Beschwerdeführer behaupten, dass der Landrat „einen guten Kontakt“ zu der Familie des Investors habe.
Das Politikjournal Rundblick hat Landrat Riethig mit den detaillierten Vorwürfen, die in dem Brief des Kreis-Führungspersonals an das Innenministerium enthalten sind, konfrontiert. Er nahm dazu im einzelnen nicht Stellung, teilte aber mit: „Den Vorwurf der Rechtsverstöße und Vetternwirtschaft weise ich energisch zurück. Die Position des Justitiars des Landkreises Göttingen wurde aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung durch den Kreistag besetzt. Wir haben von Anfang an transparent gemacht, dass wir befreundet sind. Dies vorzuwerfen ist absurd. Nach meinem Kenntnisstand hält sich der Justitiar genauso an Recht und Gesetz. Offenbar sehen einige Führungskräfte ihre Freiräume in der Verwaltung beeinträchtigt. Um Bedenkenträgertum entgegenzuwirken gab es eine Zentralisierung der Strukturen.“ Außerdem erklärt Riethig, dass Beamte „die Pflicht zur Remonstration“ hätten, wenn sie rechtliche Bedenken gegen eine Festlegung haben. Davon sei allerdings nie Gebrauch gemacht worden.
Die SPD hat ihm bis zum heutigen Donnerstag Zeit gegeben, sich festzulegen. Der Unterbezirksvorsitzende Andreas Philippi sagte bereits, für ihn sei eine neue Kandidatur Riethigs für den Landratsposten nicht vorstellbar. Aus dem Kreishaus in Göttingen hieß es gestern, der Landrat habe sich bis Freitag krankgemeldet.


