Daniela Behrens, Innenministerin, hat die neue Amtszeit für Bürgermeister und Landräte als Beitrag zu einer sinnvollen Verwaltungsreform gelobt. „Das ist auch ein Teil unseres Konzeptes, alles einfacher, schneller und günstiger zu gestalten“, sagte Behrens am Mittwoch im Landtag. Mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU wurde die Verlängerung der bisher regulären fünfjährigen Amtszeit auf künftig acht Jahre beschlossen. Die AfD war dagegen. Bis 2013 galt schon einmal die achtjährige Amtszeit, auf Betreiben der SPD wurde diese dann auf fünf Jahre gekürzt, dieser Schritt wird jetzt rückgängig gemacht. Jan-Philipp Beck (SPD) verwies auf Forderungen der Kommunalverbände, mit der längeren Amtszeit mehr Planungssicherheit zu schaffen. Nadja Weippert (Grüne) meinte, man wolle mit der längeren Amtszeit mehr Interessenten ermutigen, sich für ein kommunales Spitzenamt zur Wahl zu stellen. „Acht statt fünf Jahre geben beruflich und privat eine größere Sicherheit bei Abwägungen“, sagte sie. Birgit Butter (CDU) betonte, man begrüße die rot-grüne Reform – die CDU sei ja immer schon der Meinung gewesen, dass acht Jahre angemessen seien. Stefan Marzischewski (AfD) lehnte die Reform ab: „Bürgermeister, die gute Arbeit leisten, müssen keine Angst vor der Wiederwahl haben. Deshalb kann es bei der bisherigen Regelung bleiben.“ Die Neuregelung betrifft vor allem viele Direktwahlen, die mit der neuen Kommunalwahlperiode, die am 1. November 2026 startet, wirksam werden. Sie gilt allerdings schon vorher, mit Inkrafttreten des Gesetzes voraussichtlich im Februar 2025 – mit Ausnahme der Wahlen, die bisher schon terminiert sind.