16. Apr. 2026 · 
MeldungSoziales

Scharfe Kritik am Psychiatriegesetz: „Das H für Hilfe ist an keiner Stelle gelungen.“

Fachkräfte, Datenschützer, Betroffene und Kommunalverbände ließen kein gutes Haar am Entwurf der Landesregierung. Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht würden ausgehebelt.

Der Entwurf der Landesregierung für ein neues Psychiatriegesetz stößt aus unterschiedlichen Perspektiven auf scharfe Kritik. Das wurde in der Anhörung im Sozialausschuss sichtbar. Die Erwartungen an das Gesetz sind gegensätzlich: „Wir erwarten eine Gesamtstrategie zur Gefahrenabwehr“, machte Jan Arning, Geschäftsführer des Städtetages, deutlich. Fachkräfte und Betroffene dagegen betonten, dass nur von einem sehr kleinen Teil der psychisch Kranken eine Gefahr ausgehe. Das Gesetz werde die Situation aber für viele Erkrankte verschlechtern. „Es geht um Menschen. Eine psychische Krankheit kann jeden treffen“, sagte die Betroffene Nadja Stehlin in einem eindringlichen Appell.

Das Foto zeigt das Rundblick-Podcaststudio. Ein Mann mit weißen Haaren und Brille spricht ins Mikrofon. Im Vordergrund Podcast-Host Niklas Kleinwächter.
„Nicht besonders gelungen“: Niedersachsens oberster Datenschützer Denis Lehmkemper kritisiert beide Gesetzentwürfe. | Archiv-Foto: Lada

Gegenüber dem ersten Gesetzentwurf ist der sicherheitspolitische Aspekt bereits entschärft worden. Die Fachleute begrüßten zwar, dass im neuen Titel die Hilfe für die Betroffenen im Vordergrund steht: „Gesetz zur Regelung von Hilfen für Menschen mit psychischen Erkrankungen in Niedersachsen“, kurz NPsychKHG. Allerdings urteilte Wolf Döring, ärztlicher Leiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes Heidekreis: „Das ,H‘ für Hilfe ist an keiner Stelle gelungen.“ Auch der Datenschutzbeauftragte Denis Lehmkemper hält sowohl die Vorlage der Landesregierung als auch den Gesetzentwurf, den die CDU-Fraktion vorgelegt hat, für „nicht besonders gelungen“. Eine „Unschärfe in den Formulierungen“ durchziehe den Regierungsentwurf. „Es ist jetzt die Aufgabe von Ihnen nachzuschärfen“, schwor er die Abgeordneten ein.

Das sind die größten Kritikpunkte:

  • Fehlender Datenschutz: Vorgesehen ist, dass der Sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) Krankenakten an andere Behörden weitergeben soll. „Es gibt jeweils nur eine Akte“, stellte Wolf Döring vom SpDi Heidekreis klar. „Wer darin Einblick erhält, erhält Einblick in höchst intime Lebensbereiche.“ Der Datenschutzbeauftragte Lehmkemper erläuterte: „Hier geht es um besonders sensible Daten. Die sind vom Gesetz besonders geschützt.“ Es sei zu verhindern, dass sie zu weit gestreut werden. Außerdem müsse klar sein, wofür die Daten übermittelt werden. Die ärztliche Schweigepflicht sei so nicht mehr gewährleistet, urteilte Döring. Das Vertrauensverhältnis zu den Klienten, das der SpDi aufzubauen versuche, würde beschädigt.


  • Überforderung des Sozialpsychiatrischen Dienstes: Der Gesetzentwurf sieht vor, die Aufgaben des SpDi auszuweiten. Er soll rund um die Uhr im Einsatz sein. Außerdem sollen die Mitarbeiter eine Unterbringung in der Psychiatrie nicht nur anordnen, sondern die Person auch selbst dorthin begleiten. Dazu sollen sie autorisiert werden, „unmittelbaren Zwang“ anzuwenden. „Viele Kollegen sagen: Ich würde kündigen, wenn das kommt“, berichtete Wolf Döring. Ältere und zierliche Kollegen seien körperlich gar nicht in der Lage, Zwang auszuüben. Um rund um die Uhr Schichten abzudecken, reiche es nicht, das Personal nur geringfügig aufzustocken. Zumindest in einem Punkt waren sich Fachkräfte und Kommunalverbände einig: Die Gemeinden hätten bereits selbst gute Lösungen gefunden, um die Erreichbarkeit des SpDi nachts und am Wochenende zu gewährleisten.


  • Fehlende Einbindung von Bürgermeistern und Landräten: Die Kommunalverbände wünschen sich, dass die Hauptverwaltungsbeamten besser informiert werden, zum Beispiel, wenn eine Person, von der eine Gefahr ausgehen könnte, aus der Klinik entlassen wird. Sie möchten auch, dass die Befugnisse des kommunalen Ordnungsdienstes im Gesetz festgeschrieben werden. „Das ist niedrigschwelliger als die Polizei“, erklärte Arning. Wenn dem Ordnungsdienst die Vorgeschichte bekannt sei, könne er vorsorglich ab und zu nach einem potenziellen Gefährder sehen.


  • Mögliche Alternativen – Gemeindepsychiatrische Zentren und Forensische Ambulanzen: Die Fachleute erinnerten daran, dass bereits mehrere Landesregierungen in ihren Koalitionsverträgen versprochen haben, sogenannte Gemeindepsychiatrische Zentren als Anlaufstellen für die ambulante Versorgung aufzubauen. Die Kommunalverbände zeigten sich nicht abgeneigt, machten aber klar, dass sie sich nicht an der Finanzierung beteiligen können. Hamburg baue derzeit am Hauptbahnhof in Kooperation mit der Polizei eine Forensische Ambulanz auf.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #072.
Anne Beelte-Altwig
AutorinAnne Beelte-Altwig

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