30. Aug. 2016 · 
Inneres

Beamte sollen leichter aufsteigen können

Die Landesregierung hat die Änderung des Laufbahnrechts für Beamte beschlossen, eine entsprechende Verordnung soll geändert werden. Künftig können Beamte, die sich fünf Jahre lang in einem Amt der Besoldungsgruppe A 8 bewährt haben, zum Praxisaufstieg zugelassen werden – und zwar auch dann, wenn sie jünger als 45 sind. Bisher gilt hier ein Mindestalter. Zudem gab es in diesem Fall bisher ein Höchstalter, nämlich 58 Jahre. Auch diese Bestimmung soll mit der neuen Laufbahnverordnung fallen. Neu geregelt wird, wie im Ausland erworbene Berufsqualifikationen für den Aufstieg in der Verwaltung berücksichtigt werden. Künftig dürfen Anträge nicht mehr allein deshalb abgelehnt werden, weil die Ausbildungsdauer in einem EU-Mitgliedsstaat zu kurz war oder die Qualifikation als im Vergleich zu Deutschland zu gering eingestuft wurde. Vorgeschrieben ist künftig, dass geprüft werden muss, ob solche Defizite mit Nachschulungen ausgeglichen werden können.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #154.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning

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