Beamte sollen leichter aufsteigen können
Die Landesregierung hat die Änderung des Laufbahnrechts für Beamte beschlossen, eine entsprechende Verordnung soll geändert werden. Künftig können Beamte, die sich fünf Jahre lang in einem Amt der Besoldungsgruppe A 8 bewährt haben, zum Praxisaufstieg zugelassen werden – und zwar auch dann, wenn sie jünger als 45 sind. Bisher gilt hier ein Mindestalter. Zudem gab […]
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