Nur neue Schulden zu bremsen, reicht nicht. Wir müssen in den Rückwärtsgang schalten, um vom Schuldenberg runterzukommen.
Im Gesetzentwurf, über den der Landtag nun beraten muss, ist außerdem noch eine Sonderbestimmung enthalten, die Kreditaufnahmen in anderer Hinsicht erlaubt: Wenn das Land vorhat, sich an Unternehmen zu beteiligen (etwa an der Lottogesellschaft oder an der Porzellan-Manufaktur Fürstenberg im Zuge der Sanierung der Nord/LB), so soll auch das erlaubt sein. Da es in solchen Situationen nicht um die Deckung von Haushaltslöchern geht, sondern um den Erwerb von Werten, die einer Kreditaufnahme gegenüberstünden, falle auch die Begründung für ein Schuldenverbot weg.
Kritik am Plan der Landesregierung wird von den Kommunalverbänden vorgetragen. Sie monieren, dass ihre alte, immer wieder vorgetragene Forderung immer noch nicht umgesetzt worden sei – obwohl doch die Gelegenheit jetzt günstig wäre. Es geht um die Rufe der Kommunen nach Änderung des Artikels 58 der Landesverfassung. Dieser sieht vor, dass das Land den Kommunen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben nötigen Mittel „im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit“ überweisen muss. Den einschränkenden Hinweis auf die Leistungsfähigkeit des Landes möchten Landkreistag, Städtetag und Städte- und Gemeindebund gern aus der Verfassung streichen. Bisher zeigt sich die Landesregierung dazu nicht bereit.
Christian Grascha (FDP) rügte den Plan der Regierung: „Nur neue Schulden zu bremsen, reicht nicht. Wir müssen in den Rückwärtsgang schalten, um vom Schuldenberg runterzukommen.“ Stefan Wenzel (Grüne) meinte, die Änderung der Landesverfassung sei entbehrlich. Außerdem solle sich die Koalition mit den Kommunen verständigen.

