Ausnahmen für Kirchen? Springer verteidigt Lücke in der Corona-Verordnung
Stephanie Springer, Kirchenamtspräsidentin, hat das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen verteidigt. Auf Nachfrage des Politikjournals Rundblick plädierte sie eindringlich dafür, die „bewusst offene Regelungslücke“, die die Corona-Verordnung des Landes für religiöse Veranstaltungen lässt, beizubehalten.
Die Kirchen handelten eigenverantwortlich, was aber nicht bedeute, dass sie tun, was sie wollen, sondern dass sie verantwortungsbewusst mit dieser Freiheit umgingen, sagte Springer. „Die Kirchen können das und haben das auch bewiesen.“ Die Handlungsempfehlungen der Landeskirche überlassen den Gemeinden vor Ort die Entscheidung, ob in Gottesdiensten die 3G- oder 2G-Regel zur Anwendung kommt oder nicht. Es wird empfohlen, Gesang im Gottesdienst nur mit Maske zu erlauben und in jedem Fall auf die Abstände zu achten.
Hinsichtlich der in vier Wochen anstehenden Weihnachtsgottesdienste verweist Springer auf die erfolgreichen Modelle aus dem vorigen Jahr: also beispielsweise draußen oder dezentral. Am heutigen Freitag soll die Handreichung der Landeskirche aktualisiert werden, entsprechende Empfehlungen für das Christfest waren aber auch in der alten Fassung enthalten.
Karrieren, Krisen & Kontroversen
Meilensteine der niedersächsischen Landespolitik
Jetzt vorbestellen