3. Sept. 2015 · 
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Ausgleich für Lehrermehrarbeit ist auf gutem Weg

(rb) Hannover. Die Rücknahme und der Ausgleich der einen Stunde Mehrarbeit pro Woche, die die niedersächsischen Gymnasiallehrer/innen im vergangenen Schuljahr leisten mussten, sind auf gutem Weg. Nachdem das Oberverwaltungsgericht auf Klagen der Philologen und der GEW diese einseitige Mehrbelastung kassiert hat, nimmt Kultusministerin Frauke Heiligenstadt nun für sich in Anspruch, das Urteil „pragmatisch“ umgesetzt und dabei die Gewerkschaften und Verbände wieder ins Boot geholt zu haben: Im kommenden Schuljahr, das an diesem Donnerstag beginnt, unterrichten die Lehrkräfte an allgemeinbildendenden und beruflichen Gymnasien, an Abendschulen, Kollegs und Seefahrtsschulen sowie an Oberschulen mit gymnasialen Angebot wieder 23,5 Stunden pro Woche. Um die Unterrichtsversorgung zu sichern, wurden per Zuweisungserlass vom 12. Juni und vom 8. Juli 450 Stellen der Niedersächsischen Landesschulbehörde zur bedarfsgerechten Verteilung zur Verfügung gestellt, die mittlerweile zu fast 90 Prozent besetzt sind. Am 27. August wurden weitere 80 Stellen für die betroffenen Schulformen ausgeschrieben, teilte die Kultusministerin am Mittwoch mit. Arbeitszeitkonten und eine verbindliche Vereinbarung mit den Lehrerverbänden sollen garantieren, dass alle zusätzlich geleisteten Stunden durch Freizeit oder Vergütung auch tatsächlich ausgeglichen werden. Der entsprechend geänderte Arbeitszeitverordnungsentwurf, der sich seit zwei Wochen in der Verbandsanhörung befindet, sieht vor, dass die zuviel geleisteten Stunden auf einem Arbeitszeitkonto für vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte und Schulleitungen gutgeschrieben werden. Darüber hinaus kann im neuen Schuljahr freiwillig eine zusätzliche Unterrichtsstunde pro Woche gegeben werden, die ebenfalls angerechnet wird. Um die Unterrichtsversorgung im jetzt beginnenden Schuljahr zu gewährleisten, soll die Ausgleichsphase frühestens 2016/2017 beginnen. Einziger Streitpunkt bleibt, dass der finanzielle Ausgleich für Vollzeitkräfte nach der Mehrarbeitsverordnung erfolgen wird, während Teilzeitkräfte mit fast dem Doppelten rechnen können (Besoldungsvergütung). Die GEW fordert von der Landesregierung eine neue Rechtsgrundlage, die Teilzeit- und Vollzeitkräfte gleichstellt.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #159.
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