Heime müssten 14 Tage Quarantäne ermöglichen können
Neue Bewohner könnten nur dann einziehen, wenn in der Einrichtung eine Quarantäne-Möglichkeit bestehe – das heißt, wenn der Betreffende zwei Wochen lang isoliert von den anderen untergebracht und versorgt werden kann. Pflegebedürftige sollten derzeit in Kurzzeitpflege-Einrichtungen versorgt werden. Reimann zeigte sich verärgert über bekannt gewordene Vorfälle, in denen Angehörige die Altenheimbewohner abgeholt und sie zum Kaffeetrinken eingeladen hätten. Dies dürfe nicht geschehen, das verhängte Besuchsverbot müsse unbedingt eingehalten werden.Lesen Sie auch: Politik reagiert erschüttert auf Todesfälle in Wolfsburg Althusmann stellt klar: Nicht jeder erhält „Corona-Hilfsgelder“
Wer dagegen verstoße, könne und werde zu einer Bußgeldzahlung verpflichtet werden. Das Infektionsschutzgesetz gebe dazu eine Handhabe. Physiotherapeuten sollten nur die nötigsten Aufgaben versehen, die Lieferanten sollten Pflegeheime besser nicht betreten, sie dürften nur so wenig Kontakt wie möglich zu den Bewohnern haben. Als eine Folge der gehäuften Todes- und Krankenfälle in Wolfsburger Altenheimen ist auch die Klinik in der Stadt für neue Patienten geschlossen worden. Reimann erklärte, der Schritt sei vertretbar, da es im Raum Wolfsburg, Gifhorn und Braunschweig genügend alternative Angebote gebe. Die Stadt teilte gestern Abend mit, dass ein vorübergehendes Behelfskrankenhaus im Wolfsburger Hotel „Global Inn“ eingerichtet werde.