24. Okt. 2019
Finanzen

Aufatmen bei Volkshochschulen: Steuerregel isterst einmal vom Tisch

Sollen die Volkshochschulen künftig für ihre Kurse „wissenschaftlicher und belehrender Art“ Umsatzsteuer abführen? Soll die bisher geltende Befreiung aufgehoben werden? So sieht es ein Konzept von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vor, das Ende Juli das Bundeskabinett passiert hatte. Bisher waren die Volkshochschulen hier privilegiert, doch in der EU-Rechtsprechung mehrten sich Hinweise, dass die EU dies nicht länger tolerieren will. Der Beschluss der Bundesregierung von Ende Juli löste allerdings Proteste aus, denn viele Einrichtungen der Erwachsenenbildung und Volkshochschulen befürchten, die neue Regel würde die Kurse verteuern, zu höheren Gebühren zwingen und diese Angebot damit unattraktiv machen. In einer von der SPD beantragten Landtagsdebatte zu diesem Thema erklärten Thela Wernstedt (SPD) und Wissenschaftsminister Björn Thümler (CDU), die Bundestagsfraktionen der Großen Koalition hätten den Regierungsplan in dieser Woche „erst einmal von der Tagesordnung genommen“. Das liege daran, so meinte Jörg Hillmer (CDU), dass man in Brüssel die typisch deutsche Unterscheidung von Staat, Privatwirtschaft und öffentlich-rechtlichen Institutionen wie Volkshochschulen nicht kenne. In der EU wolle man Überzeugungsarbeit leisten. Wernstedt betonte, starke Volkshochschulen seien eine Errungenschaft der Weimarer Republik, die Verteuerung der Kurse bedeute „eine Gefahr für die Demokratie“. Hillmer forderte, man brauche „Türöffner“, um viele nur gering gebildete Menschen an die politischen Angebote der Erwachsenenbildung zu führen. Dazu müssten die Lehrgänge kostengünstig sein. Auch Eva Viehoff (Grüne) und Susanne Schütz (FDP) verteidigten die Volkshochschulen, während Harm Rykena (AfD) den Sinn vieler Angebote dort in Zweifel zog. Minister Thümler warnte vor zu früher Erleichterung in der Frage der Mehrwertsteuer: Auch wenn die Bundestagsfraktionen den Plan von Bundesfinanzminister Scholz zunächst aufgehalten hätten, bleibe die Bundesregierung in der Pflicht, mit Blick auf die EU-Bedenken eine neue Regelung zu finden. Er appelliere an die Bundesregierung, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, auf jeden Fall die Umsatzsteuerverpflichtung für die Erwachsenenbildung abzuwenden.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #188.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning