
Wenn am heutigen Dienstag (13. Dezember) die Landtagsabgeordneten den Endspurt starten für den Landesetat 2022 und 2023, der am Donnerstag beschlossen werden soll, dürfte sich die heftigste politische Kontroverse weniger um das Zahlenwerk der SPD/CDU-geführten Landesregierung drehen. Stärker als die Detailfragen, die sich noch in Änderungsanträgen von Grünen und FDP abbilden, bewegt die Politiker im Lande derzeit ein Vorgang auf Bundesebene. Der neue Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat gestern den Entwurf eines Nachtragshaushaltsplans vorgelegt, mit dem neue Schulden in Höhe von 60 Milliarden Euro in einen „Energie- und Klimafonds“ geschoben werden sollen, also damit langfristig als Verschuldungsrechte gesichert werden. 60 Milliarden Euro – das ist fast so viel wie die in siebeneinhalb Jahrzehnten angehäuften Schulden des Landes Niedersachsen.
Aber nicht die Höhe dieses Betrages ist es, der politischen Streit heraufbeschwören dürfte, sondern die besonderen Umstände. Im Bund gilt wie auch in den Ländern die „Schuldenbremse“, die einem Kreditaufnahmeverbot gleichkommt – allerdings wird dem Bund im geringen Umfang doch die Möglichkeit zur Kreditaufnahme eingeräumt. Doch nach der Lesart der ersten Stellungnahmen Lindners stammt das Geld aus den 240 Milliarden Euro an neuen Schulden, die der Bund für 2021 nur deshalb zeichnen durfte, weil es die Notlage einer Corona-Pandemie gibt. Da es hier also um Notlagen-Kredite geht, darf die Schuldenbremse ausnahmsweise außer Kraft gesetzt werden. Das sind eben Schulden, die zur Abwehr einer Naturkatastrophe unumgänglich sind.
Nun interpretieren viele Juristen die Vorschrift aber so, dass Notlagen-Kredite allein für die Bekämpfung der Notlage im engeren Sinne verwendet werden dürften, ansonsten aber verfallen müssten. Das ist im Übrigen auch der Weg, den Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) in Bezug auf den jetzt diskutierten Landes-Doppeletat 2022/2023 eingeschlagen hat. Die Rechnungshöfe von Bund und Ländern sahen sich schon im Oktober, als sich nach der Bundestagswahl eine Ampel-Koalition vage abzeichnete, zu einer deutlichen Warnung veranlasst. Notlagen-Kredite, schrieben sie damals, dürften „nur zur Bekämpfung der Folgen der Pandemie eingesetzt werden“, notwendig sei „ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zur Krisenbewältigung“. Ein jüngst ergangenes Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs zum dortigen Corona-Sondervermögen verlangte sogar, dass zwischen der Kreditaufnahme und der Beseitigung der Notlage „ein Veranlassungszusammenhang“ bestehen muss – das stützt nun die Argumentation der Rechnungshöfe.
Dieser Entwurf ist ein Fehlstart, den ich für verfassungsrechtlich problematisch halte.
Reinhold Hilbers, FinanzministerHeikel ist das alles nun vor allem für die FDP, da ihr Bundesvorsitzender Lindner jetzt erklären muss, warum ein Zusammenhang zwischen der Pandemie und dem geplanten Klima- und Transformationsfonds besteht. Weil Corona die Wirtschaft geschwächt und damit ihre Neuorientierung erforderlich gemacht hat? Was den Klimawandel und die deshalb nötige Abkehr von Verbrennungsmotoren angeht, dürfte es schwer werden zu belegen, dass die Ursache bei Corona liegt. Ein Argument könnte immerhin lauten, das Bundesverfassungsgericht habe die Politik im Klima-Urteil von Ende April selbst aufgefordert, Vorsorge für die Zukunft zu treffen – dies könne also ein höheres Gut im Vergleich zur strikten Schuldenbremse sein. Der neue Bundestagsfraktionschef der FDP, Christian Dürr aus Niedersachsen, hatte noch vor einem halben Jahr im Bundestag Überlegungen des damaligen Bundesfinanzministers Olaf Scholz zur Umnutzung von Notlagen-Krediten scharf als „Verfassungsbruch“ gescholten. Nun, in der Regierung, muss die FDP selbst diesen Weg beschreiten.
Der FDP-Finanzexperte im Landtag, Christian Grascha, sagte dem Politikjournal Rundblick: „Durch die Corona-Pandemie sind die Bruttoanlageinvestitionen gegenüber den Erwartungen zurückgegangen, es ist deshalb wirtschaftlich notwendig, wenn der Staat nun Anreize für mehr Investitionen schafft.“ Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) hingegen bewertet die Nachtragshaushaltspläne der neuen Bundesregierung sehr kritisch: „Nur, weil in diesem Jahr eine Ausnahme vom Neuverschuldungsverbot gilt, ist das noch lange kein Anlass, allgemeine Schulden zu machen. Dieser Entwurf ist ein Fehlstart, den ich für verfassungsrechtlich problematisch halte.“ Vermutlich wird die CDU in diesem Punkt starken Gegenwind von SPD, FDP und Grünen im Landtag ernten. Der Grünen-Finanzexperte Gerald Heere hat erst kürzlich geraten, die Notlagen-Kredite auch des Landes großzügiger für Investitionen zu verwenden (im Unterschied zum geplanten Beschluss der rot-schwarzen Koalition im Landtag). Auch der SPD-Finanzexperte Alptekin Kirci zählt zu jenen, die für eine großzügigere Interpretation der Schuldenbremse-Regeln eintreten.


