In Niedersachsen stehen die Zeichen für die Einführung eines Weihnachtsgeldes für die 130.000 Landesbeamten und rund 70.000 Pensionäre. Die CDU-Landtagsfraktion hat in ihrer Klausurtagung beschlossen, den Beamten ein Weihnachtsgeld von 300 Euro zu zahlen, zuzüglich weiteren 50 Euro für jedes Kind. Bisher gibt es bereits eine Kinder-Komponente (120 Euro für jedes Kind), für jedes dritte und weitere Kind werden 400 Euro gezahlt. Es würden dann nach den Beschlüssen 170 Euro für jedes erste und zweite Kind gezahlt, 450 Euro für jedes dritte und weitere Kind.

Das Weihnachtsgeld für Landesbeamte ist aber seit 2005 komplett abgeschafft. Für Pensionäre soll es den CDU-Plänen zufolge ein Weihnachtsgeld von 200 Euro geben. Die SPD hatte in ihrer Klausurtagung im März ebenfalls ein Weihnachtsgeld gefordert, aber einen konkreten Betrag nicht festgelegt. In den zurückliegenden Wochen schälte sich das Modell heraus, jedem Landesbeamten und Pensionär eine Sonderzahlung von 500 Euro zu geben. Dies würde den Landesetat jährlich mit 100 Millionen Euro belasten. Welchen Weg die Landesregierung einschlagen wird, muss in der Klausurtagung des Kabinetts zum Etat für 2020 festgelegt werden – diese steht Ende Juni bevor.

Ralph Makolla, Dirk Toepffer, Jens Nacke und Martin Bäumer bei der Pressekonferenz zur Klausur der CDU-Fraktion. – Foto: kw

Im Vorfeld der CDU-Klausurtagung hatte Finanzminister Reinhold Hilbers wiederholt betont, die in der jüngsten Steuerschätzung deutlich werdende Dämpfung der Konjunktur zwinge zu einer sehr vorsichtigen Haushaltspolitik. Spielraum für ein Beamten-Weihnachtsgeld bestehe daher nicht. Wer dies wolle, müsse eine solide Gegenfinanzierung bieten. Der Druck von Gewerkschaften, Beamtenbund und auch Kommunen war in den vergangenen Tagen enorm gewachsen – die Richter des Bundesverfassungsgerichts müssen sich in einigen Wochen mit der Frage beschäftigen, ob die niedersächsische Beamtenbesoldung wegen des Weihnachtsgeld-Verzichts verfassungswidrig ist. Das Bundesverwaltungsgericht meint dies und begründet die Haltung mit dem angeblich zu geringen Abstand zum Existenzminimum bei kleinen Besoldungsgruppen.

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In der CDU-Klausurtagung obsiegten die Anhänger eines Weihnachtsgeldes – gegen die Bedenkenträger, zu denen auch Hilbers gerechnet wurde. Für die CDU ist ihre Aussage, für ein solches Weihnachtsgeld bereit zu sein, eingebettet in ein „Attraktivitätsprogramm für den öffentlichen Dienst“. Dabei geht es auch um Beförderungen, neue Laufbahngruppen und Anreize für angehende Beamte. Auch einen Finanzierungsvorschlag unterbreitet die CDU: Sie will mit einem Sparprogramm im öffentlichen Dienst auch Wege ausloten, die Landesverwaltung effektiver zu organisieren – und auch Stellen abzubauen.