(rb) Hannover. Die zum Jahresbeginn eingeführte umstrittene Kostenerstattung für verschreibungspflichtige Arzneimittel, für die die jeweilige Krankenkasse keinen Rabattvertrag abgeschlossen hat, ist nach Meinung der AOK keine wirkliche Wahlfreiheit. Denn die Patienten bekämen in der Regel nur einen geringen Anteil der Kosten erstattet, wenn sie ein anderes als das von der Kasse angegebene Präparat erhalten wollen. […]

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