6. Sept. 2023 · Finanzen

Am 18. September ist der Schicksalstag für die Zukunft der Nord/LB

Im vertraulichen Teil der Landtags-Haushaltsausschuss-Sitzung hat das Finanzministerium einen Ausblick auf die nächsten Wochen gewagt. Dabei wurde nach Informationen des Politikjournals Rundblick klar, dass der 18. September 2023 das Schicksalsdatum für die Landesbank werden dürfte. An diesem Tag soll versucht werden, mit einem Kompromissmodell das monatelange Gegeneinander aufzulösen.

Der Streit um die Nord/LB geht weiter. Die Eigentümer sind sich in mehreren Punkten uneins. | Foto: Link

Auf der einen Seite stehen das Land Niedersachsen und der Sparkassenverband Niedersachsen (SVN), auf der anderen die Gemeinschaft aller Landesbanken und aller Sparkassen, die in zwei „Fides“-Gesellschaften organisiert sind. Sie blockieren bisher mit ihrem 20-Prozent-Anteil die Anschaffung einer neuen IT-Investition – die einen Umfang von 500 Millionen Euro haben soll und überfällig ist. Seit Monaten herrscht hier Stillstand.

Das Kompromissmodell sieht nun so aus: Im Gegenzug zur Erfüllung von drei Bedingungen (wobei zwei besonders wichtig sind) sollen die „Fides“-Gesellschaften am 18. September ihr Okay für die Anschaffung einer ersten Tranche der IT  geben – im Umfang von 200 Millionen Euro. Eine Bedingung von „Fides“ soll sein, dass der Sinn dieser Investition „auf der Hälfte des Weges“ (also bei einer geschehenen Ausgabe von 100 Millionen Euro) überprüft werden soll. Die andere Bedingung ist, dass ein unabhängiges Gutachten zu der Frage in Auftrag gegeben wird, ob die „Braunschweigische Landessparkasse“ (BLSK) tatsächlich aus der Nord/LB herausgelöst wird.



Das Ergebnis eines solchen Gutachtens dürfte vermutlich frühestens im zweiten Halbjahr 2024 vorliegen. Erst dann könnte auf dieser Basis entschieden werden, was mit der BLSK geschieht. Die Schwierigkeit dieses Gutachtens besteht darin, dass bei allen Reformen klar sein muss: Ein Herauslösen der BLSK aus der Nord/LB darf die Nord/LB nicht schwächen. Das könnte vermutlich nur geschehen, indem ein neuer Träger (etwa die Sparkasse Hannover oder die Sparkasse Hildesheim/Peine/Goslar oder auch eine andere Sparkasse) mit viel Geld die BLSK aus der Landesbank „herauskauft“.

Auch die Kommunen des Braunschweiger Landes – zwei Großstädte und drei Landkreise – könnten als neue Träger die BLSK übernehmen. Auch sie müssten aber die BLSK der Nord/LB für viel Geld abkaufen. Womöglich wären solche Varianten erst nach einer langen Übergangszeit von mindestens zehn Jahren vorstellbar, zumal die Kommunen überschuldet sind und neue Kredite für den Kauf einer Sparkasse kaum aufnehmen dürfen.

Garantie-Gefahren nur noch gering

Im Haushaltsausschuss erklärte das Finanzministerium, dass die vom Land 2019 mit einer Bürgschaft abgesicherten Altlasten der Nord/LB weitgehend abgebaut sind. Für teilweise faule Schiffskredite hatte das Land mögliche Ausfälle von rund 1,5 Milliarden Euro garantiert, für teilweise gefährdete Flugzeug-Kredite von 1,7 Milliarden Euro. Beide Bereiche sind jetzt durch kluge Verhandlungen und Kreditumwandlungen auf eine Höhe von nur noch zwischen 2 und 3 Millionen Euro zusammengeschrumpft.

LBS-Staatsvertrag fehlerhaft

Die Fusion der Landesbausparkassen Nord (Hannover) und West (Münster) zur neuen „LBS Nordwest“ ist schon seit ein paar Tagen wirksam, das neue Unternehmen hat seinen Sitz sowohl in Münster wie in Hannover. Gleichzeitig formieren sich auch in anderen Regionen neue Bausparkassen -  Südwest und Bayern wollen „Süd“ werden, Hamburg/Schleswig-Holstein und „Ost“ wollen „Nordost“ werden.

Wie jetzt der Referatsleiter Ulrich Böckmann aus dem Finanzministerium erläuterte, hat die Aufsichtsbehörde BaFin noch einige Einwände – und diese seien leider erst sehr spät vorgetragen worden. So gebe es eine Bestimmung im LBS-Staatsvertrag, die mit den EU-Aufsichtsvorgaben nicht im Einklang stehe. Es geht um die Frage, ob Träger der Landesbanken (Sparkassenverbände und Nord/LB) eigene Anteile auf die LBS übertragen und damit das Eigenkapital der LBS verringern können. Mit einer Änderung des Staatsvertrages sollen Missverständnisse jetzt beseitigt werden und es soll ausdrücklich auf die Bestimmungen des Aktiengesetzes Bezug genommen werden.

Der Grund ist der: Im Aktienrecht ist klar geregelt, dass der Vorstand der LBS die Initiative zur Übertragung von Vermögen ergreifen kann – im bisherigen Staatsvertrag aber wird den Trägern (also der Nord/LB und den Sparkassenverbänden) das Recht zur einer Initiative zugesprochen. In höchster Eile wird nun an einer Staatsvertrag-Reform gearbeitet, die zwei Landesregierungen (Düsseldorf und Hannover) und zwei Landtage durchlaufen muss. Das ehrgeizige Ziel ist, dass bis Jahresende die Reform unter Dach und Fach ist.

Dieser Artikel erschien am 7.9.2023 in Ausgabe #153.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

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