8. Juli 2020
Wirtschaft

Althusmanns Vorstoß verzögert neue Corona-Verordnung

Die neue Corona-Verordnung, die nach dem bisherigen Plan der Regierung am kommenden Montag in Kraft treten soll, hat regierungsintern zu heftigen Konflikten geführt. Die behördeninterne Abstimmung darüber verzögerte sich auffällig, eine Verständigung stieß auf erhebliche Probleme. Der Grund dafür dürfte auch im Vorpreschen von Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) liegen. Zu Wochenbeginn hatte das Wirtschaftsministerium an die anderen Ressorts einen eigenen Vorschlag für eine kürzere, prägnant formulierte und gestraffte Verordnung verschickt – also für genau das, was vom Sozialministerium schon seit Wochen angekündigt worden war, bisher aber nicht geliefert worden ist. Dieses Vorgehen von Althusmanns Ministerium muss in mehreren SPD-geführten Häusern, auf jeden Fall aber in der Staatskanzlei und im Sozialministerium, auf Missfallen gestoßen sein. Denn Althusmann hatte damit die regierungsinterne Kleiderordnung verletzt. Diese sieht vor, dass formal das Sozialministerium die ersten Entwürfe für die Corona-Verordnungen an die anderen Ministerien zur Mitzeichnung verteilt. De facto führt für die Vorgaben, die vom Sozialministerium öffentlich vertreten werden, bereits seit vielen Wochen das Rechtsreferat in der Staatskanzlei die Regie.
Lesen Sie auch: So geht es in den Schulen nach den Ferien weiter Die Corona-Krise trifft Niedersachsens Häfen hart
Die Verstimmungen um die Verordnung hatten gestern eine auffällige Verzögerung zur Folge. Noch am Dienstag hatte Sozial-Staatssekretär Heiger Scholz, der Leiter des Krisenstabes, in der Landespressekonferenz (LPK) die Verteilung des Entwurfs der nächsten Corona-Verordnung an die Kommunalverbände und Landtagsfraktionen für „Dienstag oder Mittwoch“ angekündigt. Am Mittwoch sagte die Sprecherin des Sozialministeriums in der LPK, die nächste Verordnung solle „vereinfacht und verschlankt“ werden. Für den morgigen Freitag kündigte sie die Vorstellung des Konzepts an. Zur gleichen Zeit soll Krisenstab-Leiter Scholz in einer internen Runde mitgeteilt haben, bezüglich der neuen Verordnung seien derzeit „alle Varianten im Spiel“ – die Vorlage des Wirtschaftsministeriums, eine überarbeitete Vorlage der Staatskanzlei oder, als dritte Variante, die Verlängerung der bisher geltenden Verordnung um weitere zwei Wochen, verbunden mit Abänderungen in wenigen Punkten. Althusmanns Entwurf: Zehn statt bisher 38 Seiten Die bisherige Corona-Verordnung, zuletzt geändert am 19. Juni, umfasst 38 Seiten, enthält zahlreiche Einzelregelungen und jede Menge Querverweise, sie ist selbst aus Sicht von Vertretern des Sozialministeriums nur schwer lesbar und anwendbar. Am Montag hatte sich Prof. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Landkreistages, heftig über die komplizierten Formulierungen beschwert und diesen Zustand als „verheerend für die Akzeptanz des Rechts“ bezeichnet.  Der Gegenentwurf, den nun Mitarbeiter von Althusmann entwickelt haben, hat nur noch zehn Seiten und verzichtet an vielen Stellen auf komplizierte Einzelvorschriften. Zwischen beiden Konzepten gibt es aber auch im Detail auffällige Unterschiede. So sieht die gegenwärtige Verordnung in Paragraph 1 noch vor: „Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.“ Hierzu hatte Meyer vom Landkreistag kritisch angemerkt, das „absolut nötige Minimum“ sei viel zu unbestimmt für eine klare Anweisung, dies sei ein schwerwiegender Mangel. Im Entwurf des Wirtschaftsministeriums heißt es nun: „Jeder hat sich, insbesondere außerhalb der eigenen Wohnung, so verantwortungsvoll zu verhalten, dass er gesundheitliche Gefahren für sich und andere durch das Corona-Virus so weit wie möglich vermeidet.“ Im Althusmann-Konzept ist der Mindestabstand von anderthalb Metern in der Öffentlichkeit und in Geschäften vorgeschrieben, auch die Maskenpflicht in allen Geschäften (Ausnahme Banken und Geldautomaten) wird festgehalten. Während es in Teilen der Landesregierung heißt, Althusmanns Vorgehen sei ein Affront gegen das Sozialministerium, in Wahrheit aber auch gegen das Rechtsreferat der Staatskanzlei, wird aus anderen Teilen wieder Verständnis geäußert. Man sei es leid, heißt es, dass einige Ministerien in den vergangenen Wochen wiederholt die Regeln für ihre eigenen Bereiche, etwa in der Schule, erst sehr spät vorgelegt hätten und damit praktisch einer Überprüfung durch andere Ministerien ausgewichen seien. Darauf habe Althusmann nun mit seiner Offensive reagiert.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #129.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter