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Am Freitag nun wurde zwei Stunden lang vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg über die Klage verhandelt. Für die AfD traten der Landtagsabgeordnete Christopher Emden (Oyten) und die Rechtsanwältin Kathrin Baake auf, für die Landesregierung der künftige Staatssekretär im Agrarministerium, Prof. Ludwig Theuvsen. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Frage, ob die Regierung richtig handelte mit Bezug auf eine Ausnahmebestimmung in Artikel 24, wonach sie dem Auskunftsverlangen „nicht zu entsprechen braucht“, wenn „schutzwürdige Interessen Dritter“ berührt sind. Theuvsen erläuterte dies so: Generell gebe es immer wieder Angriffe von militanten Tierschützern auf Schlachtbetriebe, das hätte auch hier gedroht. Das Unternehmen mache keine Werbung, sei vielmehr in einigen Moscheen bekannt, übe die Schlachtungen aber überwiegend auf konventionelle Art durch und könne durch eine Veröffentlichung von Daten Schaden erleiden. Spezielle Kenntnisse über Gefährdungen für diesen Betrieb habe man allerdings nicht, meinte Theuvsen auf eine Nachfrage von Gerichtspräsident Thomas Smollich. Die Erfahrungen führten aber das Ministerium zu einem vorsichtigen Verhalten.
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Die von der AfD beauftragte Anwältin Baake entgegnete, die „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“ würden sich auf Umsatzzahlen und Preise beziehen und auf die Art, wie die Schlachtung geschieht. Da dies aber von der AfD im Landtag gar nicht gefragt worden sei, würden diese Interessen auch nicht tangiert. Emden ergänzte, die AfD wolle den Namen des Betriebes wissen, um im Nachhinein prüfen zu können, ob das betäubungslose Schächten korrekt angewandt wurde. Die Sorge vor militanten Tierschützern sei hier unbegründet, „denn zu solchen Gruppen hat die AfD gar keinen Kontakt“, betonte der Abgeordnete. Erfahrungen aus einem anderen Betrieb, der das Schächten vornimmt und namentlich bekannt ist, belegten diese Vermutung – dort sei neben einem „Shitstorm“ nicht mehr geschehen. Die Landesregierung stütze sich nur auf allgemeine Vermutungen, die in diesem konkreten Fall gar nicht belegt seien.
