Miriam Staudte, Agrarministerin, hat den Start der neuen Förderrichtlinie im Zusammenhang mit dem sogenannten „Zukunftsprogramm Diversifizierung“ bekanntgegeben. Abweichend zur ursprünglichen Planung können nun noch bis zum 2. Dezember entsprechende Anträge bei der Landwirtschaftskammer gestellt werden. Im Folgejahr endet die Antragsfrist am 15. Juni, wie das Agrarministerium mitteilte. Gefördert werden Betriebe, die ihre Tierbestände teilweise oder komplett abstocken und nun in alternative Standbeine investieren wollen – beispielsweise in eine Obstmosterei, eine mobile Käserei, in Landtouristik oder einen Hofladen. Das Land stellt 6,5 Millionen Euro pro Jahr und übernimmt damit maximal die Hälfte der Investitionskosten, wobei die Fördersumme zwischen 5000 und 300.000 Euro liegen muss. Voraussetzung sei, dass ein Betrieb mindestens 30 Großvieheinheiten seiner Tierplätze abbaut, was also 30 Rindern oder 250 Mastschweinen beziehungsweise 9600 Legehennen entsprechen würde. Das Ministerium hat außerdem festgelegt, dass komplette Stallgebäude abgebaut werden müssen und dieser Rückbau maximal 15 Monate in der Vergangenheit gelegen haben darf. Antragsberechtigt seien zudem nur der entsprechende Tierhalter und Eigentümer der Stallgebäude, der wiederum in das Diversifizierungsprojekt investiert.