Die AfD möchte ein Verbot der „Gendersprache“ in allen amtlichen Vorgängen des Landes und der Kommunen erreichen. In der Schule soll nur das Regelwerk des „Rates für deutsche Rechtschreibung“ angewandt werden, und dieses schließt nach der Rechtsauffassung der AfD die Verwendung von Genderzeichen wie Sternchen, Unterstrich oder Doppelpunkt inmitten von Wörtern aus. „Die Gendersprache widerspricht der Vorgabe, dass die Sprache leicht verständlich und leicht übersetzbar sein soll“, erklärt die kulturpolitische Sprecherin der AfD, Jessica Schülke.

Vor allem Migranten, die Deutsch lernen wollen, würden durch die Verkomplizierung des Wortgebrauchs enorm benachteiligt. Die AfD verweist auf die Länder Sachsen, Schleswig-Holstein, Bayern und Sachsen-Anhalt, die sich auf einen ähnlichen Weg begeben und Verbote eingeleitet hätten. In einigen Ländern bezieht sich das Nein zu Gender-Sonderzeichen vor allem auf den Schulunterricht. In Niedersachsen plant Rot-Grün ähnliches nicht, Kultusministerin Julia Hamburg hatte vor einem Jahr in einem Interview erklärt, sie befürworte das Gendern im Unterricht sogar – die Schüler hätten in Klassenarbeiten „freie Hand“.
Mit ihrem Antrag, den die AfD-Fraktion in dieser Woche in den Landtag einbringt, dürfte die Partei allerdings ziemlich allein stehen. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Sebastian Lechner sagte, dass seine Fraktion das Ansinnen nicht unterstützen werde. Die CDU wolle zwar eine einheitliche Kommunikation in den Behörden des Landes und der Kommunen erreichen, man sei aber „gegen ein hartes Gender-Verbot“. Die Partei habe ihren Untergliederungen gleichwohl freigestellt, die derzeit laufende Volksinitiative für ein Gender-Verbot zu unterstützen.
Die Initiative wird von mehreren CDU-Mitgliedern repräsentiert, unter anderem vom Europa-Kandidaten Alexander Börger aus Lehre im Kreis Helmstedt. Als CDU-Landtagsfraktion agiert die Partei eher zurückhaltend bei dem Thema. Die AfD argumentiert in ihrem Antrag so, dass sie der Gendersprache vorwirft, ihr Gebrauch „fördert die Entstehung sozio-kultureller Konfliktlagen“. Die „überwiegende Mehrheit der Frauen und Männer in Deutschland“ lehne die Gender-Sonderzeichen ab, meint Schülke. Sie ist im Übrigen auch dagegen, die geschlechtergerechte Sprache in Form einer weiblichen und männlichen Form („Lehrerinnen und Lehrer“) strikt anzuwenden. „Wenn man das in aller Konsequenz tut, werden Sätze viel zu lang und unverständlich.“ Lediglich bei Anreden sei das sinnvoll.
Wichmann reagiert gelassen auf Urteil: Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, dem Verfassungsschutz weiterhin die Beobachtung des AfD-Bundesverbandes als „Verdachtsfall“ zu gestatten, wird von der AfD-Landtagsfraktion in Niedersachsen betont entspannt beurteilt. „Das ändert erst mal gar nichts“, sagt Fraktionschef Klaus Wichmann. Er sieht Parallelen zu Niedersachsen. Der hiesige Landesverband werde seit zwei Jahren vom niedersächsischen Verfassungsschutz als „Verdachtsobjekt“ eingestuft. Nach Ablauf der zwei Jahre wurde vor wenigen Tagen von der Behörde eine Verlängerung angekündigt. Nun läuft die Frist bis Mai 2026. Dann muss klar sein, ob die AfD Niedersachsen als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnet werden soll. Würde der Verfassungsschutz das 2026 so festlegen, dann könnte die Partei dagegen vor Gericht ziehen.
In der rot-grünen Koalition wird unterdessen als Mangel angesehen, dass bei der derzeitigen Stufe „Verdachtsfall“ der Verfassungsschutz kaum Möglichkeiten hat, die AfD in geschlossenen Veranstaltungen abzuhören oder auf andere Weise effektiv zu überwachen. Eine Gesetzesverschärfung hat Innenministerin Daniela Behrens (SPD) bereits angekündigt. So ist eine Novelle des Verfassungsschutzgesetzes nicht ausgeschlossen, die schon bei bloßem Verdacht gegen eine Partei den Einsatz von verdeckten Ermittlern oder besondere Abhörmaßnahmen gestattet. Ob solche Eingriffe dann noch verhältnismäßig wären, ist unter Juristen jedoch umstritten. AfD-Fraktionschef Wichmann selbst sieht das aktuelle Handeln des Verfassungsschutzes höchst kritisch: „Eine Behörde, die der Innenministerin untersteht, erfüllt pflichtgemäß ihren Auftrag, eine konkurrierende Partei zu schädigen.“ Die Begründung des Verfassungsschutzpräsidenten, die AfD Niedersachsen habe sich nicht ausreichend von AfD-Politikern in anderen Ländern distanziert, sei „vorgeschoben“. Tatsächlich habe der Verfassungsschutz nichts gegen den Landesverband in der Hand.