17. Aug. 2026 · 
P und PWahlen

AfD-Mann Sichert unterliegt mit seiner Beschwerde gegen Nicht-Zulassung zur Landratswahl

Martin Sichert, AfD-Bundestagsabgeordneter aus dem Landkreis Friesland, ist vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg mit einem Eilantrag unterlegen. Sichert war vom Wahlausschuss des Kreises Friesland als Landratskandidat nicht zugelassen worden - mit Hinweis auf ein Gutachten des Verfassungsschutzes, das Zweifel an seiner Verfassungstreue belegen soll. Dagegen war Sichert gerichtlich angegangen und hatte auf Formfehler in der Wahlausschuss-Sitzung verwiesen. Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag ab mit dem bloßen Hinweis auf eine Bestimmung im Kommunalwahlgesetz, derzufolge Entscheidungen zum Wahlverfahren nur nachträglich, über eine Anfechtung der Wahl, gerichtlich überprüft werden können. Mit der Sache hat sich das Gericht gar nicht näher auseinandergesetzt. Sichert reagierte darauf empört und erklärte, in die nächste Instanz zu ziehen - vor das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg. Es könne nicht sein, dass eine landesgesetzliche Regelung über dem im Grundgesetz garantierten passiven Wahlrecht stehe. Auch die in den jeweiligen Wahlausschüssen abgewiesenen Direktwahl-Bewerber Stephan Bothe (Landratswahl Lüneburg), Thorsten Moriße (OB-Wahl in Wilhelmshaven) und Justin Vogel (Bürgermeisterwahl Herzberg) haben Eilanträge gegen die Beschneidung ihres passiven Wahlrechts vor den jeweiligen Verwaltungsgerichten eingereicht. Dort ist noch keine Entscheidung gefallen.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #139.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

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AfD-Mann Sichert unterliegt mit seiner Beschwerde gegen Nicht-Zulassung zur Landratswahl