
Änderungen in den Ausschüssen
Weitere Veränderungen sind nach Angaben von Siebels so gut wie sicher: Die großen Fachausschüsse im Landtag hatten bisher 15 Mitglieder. Das war gewollt, damit die AfD als kleinste Fraktion dort stets mindestens einen Vertreter entsenden konnte. Da die AfD als Fraktion nun wegfällt, müsste nach einer Neuverteilung der Ausschussmitglieder der AfD-Sitz jeweils an die SPD-Fraktion fallen.Lesen Sie auch: Vermittlungsversuche in der AfD schienen am Wochenende greifbar nah – dann scheiterten sie Landtagsverwaltung erklärt AfD-Fraktion für aufgelöst Juristischer Streit verzögert das absehbare Ende der AfD-Fraktion
In der Großen Koalition wird dazu jedoch keine Notwendigkeit gesehen, insofern sollen die Ausschüsse auf 14 Mitglieder verkleinert werden. Jeder künftig fraktionslose AfD-Abgeordnete kann einen Wunsch äußern, in welchem Fachausschuss er beratend, ohne Stimmrecht, mitarbeiten will. Der Ältestenrat entscheidet dann über diese Wünsche. Probleme gibt es bei der Bemessung der Redezeit für die fraktionslosen Abgeordneten, von denen es im Landtag künftig zehn gibt (neben den AfD-Mitgliedern noch der frühere Sozialdemokrat Jochen Beekhuis). Wenn man bemisst, wieviel Redezeit eigentlich jedem der 137 Landtagsabgeordneten rechnerisch in einer (meist dreitägigen) Plenarsitzung zusteht, kommt man auf rund vier Minuten. Bisher gab es immer nur einzelne fraktionslose Abgeordnete, insofern wurde ihnen nach Gewohnheitsrecht zu bestimmten Punkten eine kleine Rede zugebilligt. Bei zehn fraktionslosen Abgeordneten ist das schwieriger – noch dazu, wenn eine Gruppe von drei und eine Gruppe von sechs Abgeordneten Bereitschaft signalisieren, ihre Redezeiten auf bestimmte Punkte zu bündeln.
