AfD-Abgeordnete sollen künftig in der hinteren Reihe des Plenarsaal sitzen
Die mittlerweile von der Landtagsverwaltung bestätigte Auflösung der AfD-Landtagsfraktion wird massive Folgen für die optische Präsenz der neun AfD-Abgeordneten im Parlament haben. Da sie mittlerweile keine Fraktion mehr bilden, müssen die Politiker sehr wahrscheinlich als fraktionslose Abgeordnete in den hintern Sitzreihen des Plenarsaals Platz nehmen. Bisher hatten sie als Fraktion am rechten Rand des Saales (vom Präsidenten aus gesehen) gesessen, die Fraktionsvorsitzende Dana Guth konnte sogar einen Platz in der ersten Reihe besetzen, dahinter verteilten sich in mehreren Reihen die weiteren Fraktionsmitglieder.
Auf die neue Sitzordnung hatten sich SPD und CDU verständigt, erklärte auf Nachfragen der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Wiard Siebels. Zustimmung von Grünen und FDP dazu wird auch erwartet. Zwar hatte es in den vergangenen Tagen mehrere Versuche gegeben, die Aufspaltung der AfD-Fraktion in eine Gruppe von sechs und eine Gruppe von drei Abgeordneten so zu verändern, dass einer von den drei Abgeordneten zu den übrigen sechs stößt.
In diesem Fall wäre die Mindestgröße für eine Fraktion, nämlich sieben Mandatsträger, wieder erreicht worden – die Auflösung der Fraktion wäre so abgewendet worden. Doch die Bemühungen in diese Richtung waren dann am Montagvormittag gescheitert, die Auflösung der AfD-Fraktion wird damit vollzogen.
Änderungen in den Ausschüssen
Weitere Veränderungen sind nach Angaben von Siebels so gut wie sicher: Die großen Fachausschüsse im Landtag hatten bisher 15 Mitglieder. Das war gewollt, damit die AfD als kleinste Fraktion dort stets mindestens einen Vertreter entsenden konnte. Da die AfD als Fraktion nun wegfällt, müsste nach einer Neuverteilung der Ausschussmitglieder der AfD-Sitz jeweils an die SPD-Fraktion fallen.
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In der Großen Koalition wird dazu jedoch keine Notwendigkeit gesehen, insofern sollen die Ausschüsse auf 14 Mitglieder verkleinert werden. Jeder künftig fraktionslose AfD-Abgeordnete kann einen Wunsch äußern, in welchem Fachausschuss er beratend, ohne Stimmrecht, mitarbeiten will. Der Ältestenrat entscheidet dann über diese Wünsche.
Probleme gibt es bei der Bemessung der Redezeit für die fraktionslosen Abgeordneten, von denen es im Landtag künftig zehn gibt (neben den AfD-Mitgliedern noch der frühere Sozialdemokrat Jochen Beekhuis). Wenn man bemisst, wieviel Redezeit eigentlich jedem der 137 Landtagsabgeordneten rechnerisch in einer (meist dreitägigen) Plenarsitzung zusteht, kommt man auf rund vier Minuten. Bisher gab es immer nur einzelne fraktionslose Abgeordnete, insofern wurde ihnen nach Gewohnheitsrecht zu bestimmten Punkten eine kleine Rede zugebilligt. Bei zehn fraktionslosen Abgeordneten ist das schwieriger – noch dazu, wenn eine Gruppe von drei und eine Gruppe von sechs Abgeordneten Bereitschaft signalisieren, ihre Redezeiten auf bestimmte Punkte zu bündeln.
Im Landtag wird jetzt überlegt, ob man ein Verfahren einführt, das von jedem fraktionslosen Abgeordneten zu Beginn einer Landtagswoche eine Erklärung erwartet, wann und wie er seine Redezeit nutzen und ob er sie möglicherweise auf einen Kollegen übertragen will.
Mit der Auflösung der AfD-Fraktion zum 29. September hat die AfD ab Oktober keinen Anspruch mehr auf staatliche Fraktionszuschüsse, die im Fall der AfD bei rund 100.000 Euro monatlich gelegen haben. Die Mitarbeiter müssen gekündigt oder auf neue Arbeitsplätze vermittelt werden. Angeblich hat die alte AfD-Landtagsfraktion aber noch einen finanziellen Puffer in Höhe von 200.000 Euro, sodass der Übergang für viele Mitarbeiter abgefedert werden kann. Die Sitzungs- und Büroräume der alten Fraktion stehen den AfD-Abgeordneten nicht mehr zur Verfügung. Jeder Abgeordnete hat allerdings schon Anspruch auf einen Büroplatz im Landtag.