11. Jan. 2010 · Soziales

Änderungen des Maßregelvollzuges gehen in den Landtag

(rb) Hannover. Die Änderungen des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) und des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes sollen nach Abschluss der Verbandsanhörung jetzt in den Landtag eingebracht werden. Das will das Kabinett am Dienstag auf Vorschlag von Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann beschließen. Hintergrund ist eine Entscheidung des Staatsgerichtshofes vom Dezember 2008, nach der es zwar verfassungsrechtlich zulässig sei, dass das Land die Trägerschaft der niedersächsischen Landeskrankhäuser aufgegeben hatte; dennoch waren Nachbesserungen verlangt worden. Die entsprechenden Gesetze sehen jetzt vor, dass im Maßregelvollzug und bei der Unterbringung psychisch Kranker sowohl die ÄrztInnen als auch die Angehörigen der Pflegeberufe mit bestimmten berufsqualifizierenden Abschlüssen zu VerwaltungsvollzugsbeamtInnen bestellt werden; nur sie dürfen Grundrechtseinschränkungen anordnen bzw. vornehmen. Nach der Anhörung wurden auch die AltenpflegerInnen in diesen Personenkreis aufgenommen. Auf diese Weise soll die geforderte „ununterbrochene personelle Legitimationskette“ hergestellt werden. Die Beschäftigten bleiben aber Angestellte der beliehenen Krankenhausträger. Im PsychKG wurden zudem die Aufsichtsbestimmungen ergänzt: Es gilt künftig ein unmittelbares Weisungsrecht der Fachaufsichtsbehörde gegenüber den VerwaltungsvollzugsbeamtInnen sowie ein unmittelbares Berichtsrecht der VerwaltungsvollzugsbeamtInnen an die Fachaufsichtsbehörde. Damit gelten die Vorgaben des Staatsgerichtshofes als erfüllt.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #6.
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