Der Protest von Verlegern und Journalistenverbänden zeigt Wirkung: Nach Informationen des Politikjournals Rundblick sind die zunächst von der Staatskanzlei geplanten Verschärfungen der Datenschutzbestimmungen im Landes-Presse-Gesetz und im Landes-Medien-Gesetz vom Tisch. Wie es heißt, soll nun eine Fassung zum Tragen kommen, die von den Medienvertretern als unproblematisch eingestuft wird. Es geht dabei um die EU-Verordnung zum Datenschutz von 2016, die im Mai nächsten Jahres in Kraft treten wird. In dieser Vorgabe geht es um den Umgang mit personenbezogenen Daten in Zeitungen, Rundfunk- und Fernsehsendungen.
Alle Bundesländer arbeiten derzeit daran, diese Verordnung in ihr jeweiliges Landesrecht zu übertragen. Der Weg, den die Niedersachsen zunächst gehen wollten, löste aber massiven gemeinsamen Protest von mehreren Institutionen aus – darunter der Verband der Zeitungsverleger, der Presserat, der Deutsche Journalisten-Verband und die Deutsche Journalisten-Union. Der erste in der Staatskanzlei angefertigte Entwurf sah vor, dass Personen, über die Medien berichten, Auskunft darüber von den Redaktionen anfordern können. Wie bisher sollten die Redaktionen solche Wünsche nach einer Abwägung auch verweigern können – unter anderem deshalb, weil sonst deutlich werden könnte, auf welchen Wegen die Journalisten wichtige Informationen erhalten hatten. Neu war aber in dem ersten Gesetzesvorschlag, dass die Landesbehörde für den Datenschutz die Aufsicht über die Medien erhalten sollte, entweder direkt oder mittelbar auf dem Wege einer Aufsicht über die freiwillige Selbstkontrolle der Medien.
Der Protest war deutlich. In einem gemeinsamen Schreiben von sieben Verleger- und Journalistenorganisationen an die Landesregierung heißt es, der Entwurf sei „ein objektiver Angriff auf die redaktionelle Pressefreiheit unter dem Deckmantel des Datenschutzes“. Niedersachsen sei das einzige Bundesland, in dem die anstehende datenschutzrechtliche Neuerung dazu genutzt werde, „die Redaktionen einer behördlichen oder behördenähnlichen Aufsicht“ zu unterwerfen. Gerügt wird, dass die bisherige Bestimmung, wonach Redaktionsdaten gegen unbefugte Kenntnisnahme durch Dritte geschützt sind, nun ausgeweitet werden solle. Die Autoren des Protestschreibens kommen zu dem Schluss, dass „die Redaktionen von Zeitungen und Zeitschriften in Niedersachsen erstmals unter die Aufsicht einer staatlichen Landesdatenschutzbehörde gestellt“ werden.
Aus Regierungskreisen heißt es, die massiv vorgetragenen Einwände hätten umgehend Wirkung gezeigt. Die Staatskanzlei habe erkannt, dass mit den zunächst vorgeschlagenen Formulierungen Missverständnisse erzeugt werden – und sich dann entschieden, auf die sehr detaillierten Hinweise zur Aufsicht über die Presse und zur Rolle des Datenschutzes zu verzichten. In dem Schreiben von Verleger- und Journalistenverbänden war auch darauf hingewiesen worden, dass man die Rolle des Presserates als Kontrollorgan in seiner jetzigen Form respektieren müsse – er sei eben eine „echte freiwillige Selbstkontrolle“, werde nicht gesetzlich reguliert, nicht durch staatliche Behörden überwacht und somit auch „nicht zur Ersatzbehörde gemacht“. Pressefreiheit setze voraus, heißt es weiter, „dass weder Datenschutzrecht noch Datenschutzaufsicht auf die redaktionelle Verarbeitung personenbezogener Daten Anwendung finden“. Lediglich Datensicherheit und Datengeheimnis könnten gesetzlich geregelt werden.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #221.