Seit Anfang 2017 ist es schwer kranken Menschen erlaubt, Cannabis zu konsumieren, um die Schmerzen zu lindern. Doch ab wann ist man krank genug für den legalen Konsum der Droge? Mit dieser Frage müssen sich die Sozialgerichte in Niedersachsen immer häufiger beschäftigen. „Das neue Gesetz hat bei einigen Menschen falsche Vorstellungen geweckt. Cannabis soll schwere Krankheiten lindern, es ist keine beliebige Behandlungsalternative oder Hilfe zur Alltagsbewältigung“, sagt Carsten Kreschel, Sprecher des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (LSG). Das Gericht musste erst kürzlich wieder über einen Fall entscheiden, in dem ein Mann mithilfe eines Eilverfahrens eine Versorgung mit Cannabis erzwingen wollte. Der 31-Jährige aus Göttingen leidet an einer Aufmerksamkeitdefizitstörung (ADS/ADHS), die bei dieser Krankheit übliche Behandlung mit Ritalin verursachte aber Nebenwirkungen wie Appetitlosigkeit und Schwäche. Ein Arzt, der wegen seines Aktionismus für Cannabis bereits seine Kassenzulassung verloren hat, rat dem Mann, Cannabis gegen die Symptome seiner Krankheit zu konsumieren. Über einen anderen Arzt beschaffte sich der 31-Jährige daraufhin ein Rezept. Seine Krankenkasse jedoch weigerte sich, die Kosten zu übernehmen, da Cannabis bei diesem Krankheitsbild medizinisch zweifelhaft sei. Daraufhin reichte der Mann Klage ein. Das LSG urteilte jedoch im Sinne der Krankenkasse. Cannabis könne nur bei schwerwiegenden Erkrankungen verordnet werden. Bei dem Antragsteller sei noch nicht einmal die Diagnose ADHS gesichert, befanden die Richter. Stattdessen jedoch sei er vollkommen fixiert darauf, Cannabis zu erhalten. Allerdings könne Cannabis medizinischen Studien zufolge die Symptome des Mannes noch verschlimmern. Deshalb dürfe der Mann die Droge nicht legal bekommen.


