Die Verlängerung der Amtszeiten von Bürgermeistern und Landräten soll sehr zügig im Landtag beschlossen werden. „Wir rechnen damit, dass das Vorhaben im August im Landtag eingebracht wird – und dann in der darauf folgenden oder der übernächsten Plenarwoche beschlossen wird“, sagte der Grünen-Fraktionsvorsitzende Detlev Schulz-Hendel in einer Pressekonferenz am Mittwoch. Die Fraktionen von SPD und Grünen hatten entsprechende Beschlüsse gefasst, die eigentlich schon vor Monaten erwartet worden waren. Wie Schulz-Hendel erklärte, ist das Reformvorhaben dreigeteilt. Zunächst geht es darum, die Amtszeiten von Bürgermeistern und Landräten von bisher regulär fünf Jahren (gilt seit 2014) wieder auf regulär acht Jahre zu verlängern. Eine längere Amtszeit als fünf Jahre gibt es bisher nur dann, wenn die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten nicht parallel mit der Kommunalwahl stattfindet. In diesen Fällen greift das Prinzip, dass die Amtszeit des Gewählten bis zur übernächsten Kommunalwahl dauert. Diese Vorschrift dürfte künftig entfallen, die Amtszeiten dürften dann einheitlich acht Jahre betragen – und zwar immer dann, wenn ein neuer Bürgermeister oder Landrat gewählt wird. Geplant ist, die Reform zu September 2026 in Kraft zu setzen, also zum Termin der Kommunalwahl, an dem zeitgleich jede Menge Bürgermeister- und Landratswahlen stattfinden.
„Wir rechnen damit, dass das Vorhaben im August im Landtag eingebracht wird – und dann in der darauf folgenden oder der übernächsten Plenarwoche beschlossen wird.“
Der zweite Teil der Reform betrifft die Reform der Kommunalverfassung. Schulz-Hendel erwähnte hier mehrere Punkte. Man könnte die Steuerfreibeträge für die Menschen erhöhen, die sich ehrenamtlich in Vereinen oder als Kommunalpolitiker engagieren. Die Auszählverfahren für die Besetzung der Ausschüsse von Räten und Kreistagen könnten wieder nach Hare-Niemeyer geregelt werden und nicht länger nach d’Hondt. Dies würde die kleinen Fraktionen begünstigen, vor allem die FDP hatte sich bisher für einen solchen Schritt stark gemacht. „Wir waren ja auch mal eine kleine Fraktion – und wir wissen, woher wir kommen“, sagte Schulz-Hendel dazu. Als weiteren Punkt erwähnte der Grünen-Fraktionsvorsitzende die „fachliche Unterstützung für Räte in kleinen Gemeinden“, die man verbessern könne. Wie das geschehen kann, konkretisierte er nicht. Zwischen SPD und Grünen solle eine Kommission gegründet werden, die bis zum Frühjahr 2025 konkrete Vorschläge entwickeln soll. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Grant Hendrik Tonne und der SPD-Kommunalexperte Jan-Philipp Beck erklärten unterdessen, dass viele Ergebnisse des 2021 vorgelegten Berichts der „Enquetekommission Stärkung des Ehrenamtes“ in dieser rot-grünen Arbeitsgruppe beraten und aufbereitet werden können.
Es gibt noch einen dritten Teil der Verabredungen zwischen SPD und Grünen, auf den besonders die Grünen großen Wert legen. Es geht um sogenannte „Bürgerräte“, die sich aus engagierten Bürgern zusammensetzen und Vorschläge für konkrete politische Projekte entwickeln sollen. Auf Bundesebene gibt es solche Gremien bereits, eines hat sich jüngst mit Konzepten für eine gesunde Ernährung auseinandergesetzt. „Wir möchten Modellprojekte entwickeln, um damit den Einstieg in Bürgerräte zu ermöglichen“, meinte Schulz-Hendel. Ein erstes konkretes Beispiel gebe es bereits, nämlich die Planungen für die Sanierung unter anderem der Brücken beim Westschnellweg in Hannover. „Verkehrsminister Olaf Lies hat schon signalisiert, dass er sich hier einen Bürgerrat vorstellen kann“, erklärte der Grünen-Fraktionschef. In welchem Zeitrahmen gesetzliche Grundlagen für ein Modellprojekt zu den „Bürgerräten“ geschaffen werden sollen, sagte er nicht. Kritiker des Konzepts der „Bürgerräte“ meinen, damit werde Verwirrung gestiftet, da sich eine Konkurrenz zu den Räten und Kreistagen herausbilden könne.