Abstandsregeln sollen Weihnachtsmärkte 2021 überall möglich machen
Nach den bisherigen Vorschriften der Corona-Regeln wären Weihnachtsmärkte in den kleineren, mittleren und größeren Städten in Niedersachsen kaum möglich gewesen – das lag vor allem an der Obergrenze für Teilnehmer von Großveranstaltungen. Jetzt plant die Landesregierung in dieser Woche eine Abänderung der Verordnung, der Entwurf wird mit den Kommunen und den Landtagsfraktionen beraten. Darin ist nun vor allem ein Mittel vorgesehen, dass solche Veranstaltungen dieses Jahr wieder möglich machen soll – das Mittel heißt Abstand.
Im neuen Paragraphen 11 b der Corona-Verordnung soll aufgenommen werden, dass die Buden oder Räume, die auf Herbst- oder Weihnachtsmärkten stehen, nicht „allseitig geschlossen“ sein dürfen, also ein Luftzug durchwehen muss. Außerdem wird sich das Gesicht der Weihnachtsmärkte in diesem Jahr ein anderes sein, weil die Buden nicht mehr dicht an dicht stehen dürfen – und die Menschen sich nicht dicht drängen müssen, wenn sie daran vorbeigehen wollen. Jeder Stand, heißt es im Text, soll grundsätzlich zum nächsten einen Mindestabstand von drei Metern pro laufendem Meter Standbreite haben, mindestens aber fünf Meter und maximal 15 Meter. Weiterhin heißt es im Entwurf: „Zwischen Ständen auf gegenüberliegenden Seiten eines Laufwegs kann der Mindestabstand von drei Metern pro laufendem Meter Standbreite auf 1,5 Meter verringert werden.“ Das soll aber nur gelten, wenn die Stände sich nicht unmittelbar gegenüberstehen, sondern versetzt zueinander aufgestellt sind.
Maskenpflicht soll nicht in Weihnachtsbuden gelten
Was die Maskenpflicht angeht, soll diese laut Entwurf nur für allseitig geschlossene Räume gelten – also nicht in den Buden, die ja immer nach mindestens einer Seite offen und belüftet sein sollen. Diese Vorgaben stehen nun nicht allein, es kommt noch etwas weiteres hinzu. Die Betreiber von Weihnachts- und Herbstmärkten müssen außerdem ein Hygienekonzept erstellen. Daraus soll hervorgehen, wie die Besucherströme gelenkt und begrenzt werden können, wie Warteschlangen vermieden werden können und wie die Nutzung der Toiletten so organisiert werden kann, dass auch dort kein Stau entsteht. Die Reinigung und Desinfektion soll in diesem Konzept vorgeschrieben werden – und die Frage, auf welche Weise Stichprobenkontrollen geplant sind, damit die Vorgaben tatsächlich auch eingehalten werden.
Ohne Testnachweis oder Corona-Impfpass haben Volljährige keinen Zutritt
Auch „Einbahnstraßenregelungen“ beim Besucherverkehr sollen Teil des Konzepts sein, zudem der Aufbau von Trennwänden aus Glas oder Plexiglas. Die nächste Frage betrifft die Frage, wer sich auf einem Weihnachtsmarkt aufhalten darf. Vorgeschlagen wird in der Verordnung, dass nur Menschen bewirtet werden dürfen, die minderjährig sind, einen Impfnachweis, einen Testnachweis oder einen Nachweis über ihre Genesung vorlegen können. Wer keinen solchen Nachweis bringen kann, muss zurückgewiesen werden. Das heißt im Umkehrschluss, dass der Zutritt zu Weihnachtsmärkten geregelt werden muss, dass es also eine Umzäunung und einen bewachten Eingang und Ausgang geben sollte. So zumindest dieser Entwurf. Die Menschen, die auf dem Weihnachtsmarkt arbeiten, sollen mindestens zweimal in der Woche einen negativen Text vorlegen müssen – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind. Wenn die Warnstufen erhöht werden, weil Neuinfektionen und Krankenhausbelegung sich kritisch zu spitzen, soll von den Mitarbeitern auf dem Weihnachtsmarkt auch ein täglicher Test verlangt werden dürfen – auch eine Maskenpflicht kann dann greifen, wenn diese Menschen keinen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen einhalten können.
Die Sprecherin der Landesregierung, Kathrin Riggert, rechnet noch mit Änderungen an diesem Entwurf. Aus vielen Kommunen kämen unterschiedliche Veränderungswünsche, darüber werde noch intensiv beraten. Eine strittige Frage ist offenbar, ob die Gelände von Weihnachtsmärkten künftig eingezäunt und mit Toren versehen werden sollen – oder ob ein Bändchen bei allen Besuchern ein Zeichen dafür sein soll, dass sie geimpft, getestet oder genesen sind.