Hochwertige Masken sollen Pflegeeinrichtungen vorbehalten bleiben
Reimann ließ keinen Zweifel an der Einschätzung, dass Niedersachsen zu den „Getriebenen“ zählt und lieber noch ein paar Tage mit der Maskenpflicht gewartet hätte – da nach wie vor Zweifel am allumfassenden Schutz der Mund- und Nasenbedeckung bestünden. Neuere Studien, sagte sie, zeigten aber immerhin, dass die Tröpfchen-Übertragung beim Sprechen vermindert werde und damit die Ansteckungsgefahr. Außerdem seien Masken „ein Zeichen der starken Solidarität untereinander“. Vorgeschrieben werden soll die Mund- und Nasenbedeckung (auch als Schal oder Tuch vorstellbar) beim Einkaufen, in Bussen und Bahnen. Das betrifft auch Schüler, sofern sie älter als sechs Jahre sind. Inwieweit in den Schulen selbst eine Maskenpflicht bestehen soll, wird bis heute geprüft. Heute soll die Verordnung vollendet und verkündet werden, die dann ab Montag gilt. Taxi-Fahrgäste müssen auch die Maske tragen. Reimann betonte, niemand solle eine der hochwertigen FFP2- oder FFP3-Masken benutzen – „denn die brauchen wir dringend in den Krankenhäusern und Altenheimen“. Die Ministerin meinte, das Abstandhalten und gründliche Händewaschen werde vermutlich noch „über Monate erforderlich sein“.Scholz: Klinik-Bedarf an FFP-Masken zu 30 Prozent gedeckt
Sozial-Staatssekretär Scholz erklärte, in den Kliniken sei der Bedarf an FFP-Masken derzeit „zu 30 Prozent gedeckt“. Das Land leiste Unterstützung, wenn die Vorräte innerhalb von einer Woche aufgezehrt werden könnten – aber nur dann. Ansonsten sei jede Einrichtung gefordert, selbst Vorräte anzulegen. Was die Arztpraxen anbelangt, sei hier die Kassenärztliche Vereinigung in der Pflicht. Behindertenwerkstätten: Die Behindertenwerkstätten wurden per Erlass geschlossen, nach einer Regelung des Bundes erhalten die Mitarbeiter 75 Prozent ihrer bisherigen Bezüge. Viele Betroffene beklagen, damit nicht auszukommen – vor allem dort, wo an die Einrichtung auch ein Wohnheim angegliedert ist. Wie Sozial-Staatssekretär Scholz sagte, hätten Hamburg und Rheinland-Pfalz den Betrag auf 100 Prozent aufgestockt. In Niedersachsen gebe es noch Gespräche darüber. Quarantäne-Daten: Nach einem Erlass des Sozialministeriums müssen die Gesundheitsämter die Namen und Anschriften derer, die sich in Quarantäne befinden, an die Polizei melden. Das sieht die Datenschutzbeauftragte kritisch. Der Landrat von Leer, Matthias Grote (SPD), halte die Rechtsgrundlage für nicht ausreichend und fordere eine Verordnung, sagte Meta Janssen-Kucz (Grüne) im Sozialausschuss. Sozial-Staatssekretär Scholz erwiderte, der Erlass sei ausreichend und Grote werde notfalls vom Land angewiesen, die Daten zu übermitteln. „Da er ein rechtstreuer Mensch ist, wird er das sicher dann auch tun.“Lesen Sie auch: Kita-Notbetreuung soll flexibel vor Ort geregelt werden Freibad oder Badesee – was sollte zuerst öffnen?
Mehr Klinik-Behandlungen: Bisher bleibt der Teil der Intensivbetten, die für Covid19-Patienten genutzt werden, überschaubar. Sozial-Staatssekretär Scholz sagte, man werde das Infektionsgeschehen bis Anfang Mai beobachten. Sollte es bis dahin keinen starken Anstieg der Infektionen geben, könnten früher geplante Operationen – die jüngst abgesagt werden mussten – doch wieder angesetzt werden. Einnahmeverluste wegen der Absage geplanter Operationen hätten derzeit die größeren Kliniken wie MHH, Uni-Medizin Göttingen, Osnabrück, Braunschweig und Oldenburg. In kleineren Krankenhäusern reiche die Entschädigung für das Freihalten von Betten aus, einige machten sogar noch einen Gewinn. Kein Platz für Pflegeheimbewohner: Meta Janssen-Kucz (Grüne) berichtete über einen Fall aus einer Reha-Klinik, die die Aufnahme eines aus dem Krankenhaus zurückkehrenden Altenheimbewohners verweigert habe mit der Begründung, für leerstehende Betten eine bessere Vergütung zu erhalten. „Wenn so etwas geschieht, greifen wir als Land ein und geben eine Anweisung“, sagte Scholz.
