Ab diesem Montag gelten an Schulen landesweit schärfere Corona-Regeln
Die neue Corona-Verordnung des Landes schärft auch in den Schulen die Regelungen noch einmal nach. So bleibt es nicht generell nur bei einer Empfehlung, auch im Unterricht Schutzmasken zu tragen. Stattdessen gilt nun laut Verordnung auch hier eine Maskenpflicht, wenn die Inzidenz im Landkreis über der Zahl von 50 Fällen auf 100.000 Einwohnern liegt und zusätzlich an der Schule „eine andere Infektionsschutzmaßnahme angeordnet wurde“, als zum Beispiel eine Kohorte durch einen Coronavirus-Fall in Quarantäne ist. Gibt es eine solche Maßnahme an einer Schule und der Inzidenzwert liegt im Kreis oder in der kreisfreien Stadt über 100, muss die Schule in das sogenannte „Szenario B“ wechseln. Dort gibt es dann also wieder wie vor den Sommerferien ein Wechselmodell, bei dem die Klassen in Gruppen unterteilt werden und sich Präsenzunterricht und Home-Schooling abwechseln. Die Gruppe dürfen dann höchsten 16 Personen umfassen. Grundschulen sind von den Regelungen nicht betroffen. Möglich ist sowohl bei „Szenario B“ als auch bei einer durch das örtliche Gesundheitsamt verfügten Schließung einer Schule die Einrichtung einer Notbetreuung für Kinder der Klassen 1 bis 6. Diese soll in kleinen Gruppe geschehen und ist auf „das notwendige und epidemiologisch vertretbare Maß zu begrenzen“, heißt es in der Verordnung. Die Notbetreuung steht für Kinder zur Verfügung, bei denen mindestens ein Erziehungsberechtigter „in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinen öffentlichen Interesse“ tätig ist sowie in besonderen Härtefällen.
Damit lege Niedersachsen als erstes Land einen abgestuften Reaktions-Katalog für den Schulbereich vor, erklärte Kultusminister Grant Hendrik Tonne am Freitag. „Das Ziel ist, den Präsenzbetrieb zu schützen und so lange wie vertretbar aufrechtzuerhalten. Das ist wichtig für die Kinder und für die Eltern.“ Für Kindertageseinrichtungen kann das Gesundheitsamt das „Szenario B“ anordnen, wenn im entsprechenden Landkreis die 7-Tage-Inzidenz 100 oder mehr beträgt und zugleich eine Infektionsschutzmaßnahme für mindestens eine Gruppe angeordnet wurde. In dem Fall sind keine offenen Gruppen mehr möglich, die Gruppen müssen streng getrennt werden.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Niedersachsen forderte am Freitag ein sofortiges Schutzprogramm für die Schulen im Land. So müssten Beschäftigte an den Schulen, die den Schutz für ihre Sicherheit benötigten, sofort eine Grundausstattung mit sogenannten FFP2-Masken erhalten. Dort, wo baulich nicht ausreichend gelüftet werden kann, seien technisch geeignete Luftreinigungsgeräte anzuschaffen, hieß es in einer Mitteilung der GEW. „Angesichts der steigenden Corona-Zahlen muss das Spardiktat im Bildungsbereich endlich fallen. Wenn offene Schulen aus sozialen und pädagogischen Gründen oberste Priorität haben, müssen die Schulbeschäftigten unverzüglich besonders geschützt werden“, forderte die GEW-Landesvorsitzende Laura Pooth. Das Land müsse als Dienstherr und Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nachkommen.
Der Landeselternrat unterstützt derweil eine zur Petition der Interessengemeinschaft bundesweiter Eltern und Gremien, in der unter anderem ein einheitlicher, verbindlicher Stufenplan mit abgestuften Hygienemaßnahmen vor Ort gefordert wird. Lerngruppen müssten so schnell wie möglich verkleinert und durch die Pandemie entstehende Wissenslücken durch gezielte Fördermaßnahmen geschlossen werden. Zudem fordert die Eltern, dass in den Klassenzimmern, Mensen und Sporthallen mobile Raumluftfilteranlagen aufgestellt werden. Sofern die Maskenpflicht in Klassenräumen eingeführt wird, müsse der Bund für die Bereitstellung von sicheren, schadstofffreien Masken für alle aufkommen, fordern die Elternvertreter.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #195.