Kabinett genehmigt sich 99 neue Stellen
Die Klausurtagung der Landesregierung im verschneiten Harz-Kurort Bad Sachsa diente vor allem dem besseren Kennenlernen der Minister – viele sind nun per Du, auch der Ministerpräsident Stephan Weil und sein Stellvertreter Bernd Althusmann.
Die Planung für die Gesetzesvorhaben der nächsten Monate wurde besprochen, außerdem beschloss das Kabinett den Entwurf für den Nachtragshaushaltsplan 2018, der nun dem Landtag zugeleitet wird und dort Anfang März verabschiedet werden soll. Vereinbart wurde auch, wie viele zusätzliche Stellen die Ministerien bekommen sollen. Es sind unterm Strich 99, die sich wie folgt aufteilen: 30 für das neue Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten (das betrifft Ministerbüro, Haushalts-, Kabinetts- und Personalreferat, IT-Referat und interne Dienste), 28 für das Wirtschaftsministerium (Sonderaufgabe Digitalisierung, Zuarbeit für VW-Aufsichtsratsmandat, Entbürokratisierung und Koordinierung der CDU-geführten Ministerien), 14,2 für die Staatskanzlei (Entfristung von Mitarbeitern in der Pressestelle und in mehreren Referaten), jeweils sechs für Kultus- und Wissenschaftsministerium, vier für das Justizministerium, drei für das Sozialministerium und je zwei für das Innen-, Finanz-, Umwelt- und Agrarministerium. Festgelegt wurde, dass diese Stellen noch in dieser Legislaturperiode (also bis 2022) wieder abgebaut werden sollen. Die zusätzlichen Stellen in den Ministerien belasten den Landestat mit jährlich fünf Millionen Euro.
37 Millionen Euro für neue Polizistenstellen
Die Grundzüge des Nachtragsetats, den Finanzminister Reinhold Hilbers gestern erläuterte, haben sich gegenüber der Situation kurz vor Weihnachten noch einmal geändert. Inzwischen wurde festgestellt, dass nicht nur geschätzte Steuermehreinnahmen für dieses Jahr von 684 Millionen Euro zur Verfügung stehen, sondern zusätzlich 92 Millionen Euro – wegen der Neuregelung für den Unterhaltsvorschuss. Dieses Geld wird aber gleich wieder neu verplant, denn künftig muss das Land für säumige Väter zahlen, und dies macht in der Summe um 67 Millionen Euro höhere Ausgaben aus als die Minderausgaben nach Wegfall der alten Regelung. Geringere Belastungen verbucht das Land für Zinsausgaben, die Abrechnung der Sozialhilfe mit den Kommunen und für die Flüchtlingsunterkünfte.
Dagegen werden 113 Millionen Euro mehr fällig für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, 90 Millionen für die Pensionsrücklage des Landes, 37 Millionen für neue Polizistenstellen und die Verstetigung von knapp 1000 Lehrerstellen und 109 Millionen Euro für die Entlastung der Kommunen nach dem Wegfall der Kindergarten-Elternbeiträge (für die Zeit von August bis Dezember 2018). Hier laufen derzeit die Verhandlungen mit den Kommunen, und Hilbers zeigte sich offen für Nachbesserungen, er deutete sogar an, dass der jährliche Betrag steigen könnte – etwa deshalb, weil Eltern einen höheren Betreuungsaufwand wünschen. Bisher hatte das Land den Kommunen angeboten, 52 Prozent der Personalkosten der Kindergärten zu zahlen. Hilbers erklärte, dass es bei dieser Position der Landesregierung derzeit bleibt, jährliche Ausgaben aber bis zu 330 Millionen Euro für das Land (statt bisher 280 Millionen) ausmachen könnten. Ein solcher Betrag würde umgerechnet einer Landesförderung von 56,5 Prozent statt 52 Prozent entsprechen. Die Kommunen fordern, dass dieser Wert bis 2022, zum Ende der Wahlperiode, 66,6 Prozent betragen müsse.
Sprachförderung: 11 Millionen Euro für die Kommunen
Nach den Worten von Ministerpräsident Stephan Weil wird es für die Kommunen zudem einen Ausgleich geben, wenn das Schulgesetz wie geplant geändert wird und etwa 450 Lehrer, die bisher für die Sprachförderung in Kindergärten eingesetzt wurden, dort abgezogen und den Schulen zugewiesen werden. Im Nachtragsetat steht zur Entlastung der Kommunen eine Summe von 11 Millionen Euro bereit. Der Hauptgeschäftsführer des Städtetags, Jan Arning, bat dringend darum, die Kommunen an dieser Stelle nicht zu vernachlässigen: „Die Städte und Gemeinden dürfen nicht auf den Kosten der Änderung des Schulgesetzes sitzen bleiben.“
Auch über das Dauer-Diskussionsthema „zusätzlicher Feiertag“ wurde in der Klausurtagung der Landesregierung gesprochen. Der Ministerpräsident meinte, er sei optimistisch, dass Ende Februar ein Gesetzentwurf des Kabinetts dazu an den Landtag geleitet werden kann.