Digitales #Niedersachsen. Wir fördern mit 40 Mio schnelles #Internet auf dem Lande: https://t.co/QNZ7BVvw93 #grüne #SPD #Breitband #ELER
— Christian Meyer (@GruenMeyer) March 9, 2017
Meyer betonte, dass das Recht auf schnelles Internet auch die Gleichberechtigung zwischen Stadt und Land beinhalte. "Der Zugang zum Internet darf auf dem Land nicht mehr kosten als in der Stadt, bloß weil es aufwendiger ist, ihn einzurichten." Allerdings könnte es ein Stadt-Land-Gefälle bei der Qualität geben. Denn das Land, das sich mit 120.000 Euro Eigenmitteln am Breitbandausbau beteiligt, verteilt die Gelder nach unterschiedlichen Kriterien. Zum einen stammt das Geld aus dem "Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes" (ELER), ein anderer Teil kommt aus der landeseigenen „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK). Wer die ELER-Förderung bezieht, muss dafür sorgen, dass die Datenübertragungsrate nach dem Ausbau mindestens 50 Megabit pro Sekunde beträgt. Bei der Förderung für den Grundausbau mithilfe von GAK-Mitteln sind nur 16 Megabit pro Sekunde nötig.
73 Prozent aller Haushalte in Niedersachsen haben den Ministeriumsunterlagen zufolge mindestens eine Datenübertragung von 50 Megabit pro Sekunde, doch davon befinden sich nur 39 Prozent abseits der Städte. 53 Prozent der Haushalte auf dem Land haben lediglich eine Datenübertragungsleistung von 16 Megabit pro Sekunde. Nach dem Willen des Bundes sollen bis 2018 alle Haushalte mit 50 Megabit pro Sekunde surfen können. "Um das zu schaffen und zu finanzieren, brauchen wir eine Umlage, ähnlich wie bei der Müllabfuhr", sagt Meyer. Möglich werde das, indem man das Recht auf schnelles Internet ins Telekommunikationsgesetz schreibe.

