
Die neueste Idee der rot-grünen Innenpolitiker im Landtag, die jüngst sehr viele Reformvorschläge unterbreitet haben, erntet massive Bedenken. Es geht um den Plan, für die Wahl zu Rats- und Kreistagsmitgliedern das „passive Wahlalter“ von bisher 18 auf 16 Jahre abzusenken. Das heißt: In den kommunalen Vertretungen sollen künftig auch 16- und 17-Jährige mitwirken dürfen, obwohl sie noch nicht volljährig und damit auch nur eingeschränkt geschäftsfähig sind. „Wir geben jungen Menschen eine echte Stimme in ihrer Kommune, lobte der SPD-Innenpolitiker Julius Schneider im Landtag. „Niedersachsen wird damit das zweite Bundesland nach Baden-Württemberg, das es jungen Menschen, die schon wählen dürfen, auch die Möglichkeit gibt, sich selbst wählen zu lassen! Das ist nicht nur echte Partizipation und reelles Empowerment, sondern allen voran aktive Zukunftsarbeit und Nachwuchsförderung für unsere Demokratie“, schwärmte Nadja Weippert (Grüne).
Doch innerhalb der Landesregierung sind nach Informationen des Politikjournals Rundblick massive Bedenken laut geworden. Auffällig war im Landtag, dass sich Innenministerin Daniela Behrens in der Debatte gar nicht zu dem Plan äußerte. Dafür formulierte die CDU-Innenpolitikerin Birgit Butter die Einwände umso deutlicher – und Weippert räumte dann auch ein, dass man einen „rechtssicheren Weg“ vielleicht erst zur Kommunalwahl 2031 erreichen wird und nicht bereits zur bevorstehenden Kommunalwahl am 13. September dieses Jahres. Das liegt auch daran, dass die Parteien und Wählervereinigungen bereits in dieser Woche mit den Aufstellungen für die Listen der Stadtrats-, Ortsrats- und Kreistagswahlen beginnen können. Bis die erst vor wenigen Tagen eingereichte rot-grüne Gesetzesinitiative im Landtag formell Gesetz werden kann, dürfte es aber bis Mai oder Juni dieses Jahres dauern. Die Gefahr bestünde also, dass bisherige Aufstellungen von Listen angefochten werden können und wiederholt werden müssten.

Die Bedenken der CDU-Politikerin Butter gehen aber noch deutlich weiter, sie hielt Rot-Grün vor, mit der neuen Idee „die Rechtssystematik einzureißen“: 16- und 17-jährige Ratsmitglieder, die über Millionenhaushalte und Großprojekte mitentscheiden, seien im Zivilrecht nur beschränkt geschäftsfähig. Sie müssten „zuhause Mama oder Papa bitten, ihren Handy-Vertrag zu unterschreiben“, sollten aber gleichzeitig die hohe Verantwortung eines kommunalen Mandates tragen. Die Frage sei dann, ob die Jugendlichen überhaupt eigenständig weitreichende Entscheidungen im Rat treffen dürften, oder ob nicht in wichtigen Fragen das Einverständnis der Eltern geholt werden müsse. Wenn man dann für 16- und 17-jährige Mandatsträger gesetzliche Sonderregeln schaffen müsse, um diese Probleme zu lösen, könnten andere Rechtsprobleme die Folge davon sein – nämlich die unterschiedliche Ausstattung von jugendlichen und volljährigen Ratsmitgliedern mit eigenen Rechten. Wenn jugendliche Mandatsträger wegen ihrer eingeschränkten Geschäftsfähigkeit nicht für Aufsichtsratsmandate in Stadtwerken in Betracht kämen, hätten sie den Status von „Mandatsträgern zweiter Klasse“. Das wiederum widerspreche dem Grundsatz der Freiheit und Gleichheit aller Abgeordneten der Vertretung. Da Rats- und Kreistagssitzungen oft sehr lange dauern könnten, komme ein Jugendschutzproblem hinzu. „Wer das passive Wahlalter senkt, muss nachträglich mit Flickwerk nachbessern, damit das Konstrukt überhaupt praktikabel wird“, urteilte Butter. Die fehlende Rechtssicherheit dieser Regelung biete zudem ein „Einfallstor für verfassungsgerichtliche Verfahren“.


