Zwei Hörfunkspots von Radio 21, Radio ffn und „Antenne Niedersachsen“ sind unzulässig
Christian Krebs, Direktor der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM), hat eine Entscheidung seiner unabhängigen öffentlich-rechtlichen Anstalt verkündet: Die Ausstrahlung von zwei Hörfunkspots in den Programmen von Radio 21, Radio ffn und „Antenne Niedersachsen“ wird beanstandet – da es sich um „unzulässige politische Werbung“ gehandelt habe.
Die Spots waren im Januar gesendet worden, unter dem Slogan „Wir entlasten Deutschland“ hatte die Bundesregierung auf die Preisbremse für Gas und Strom hingewiesen, auf den Inflationsausgleich, das „Wohngeld plus“ und die Kindergelderhöhung. Die NLM hat das geprüft und kam zum Ergebnis, dass die Inhalte über zulässige staatliche Informationen hinausgegangen wären, vielmehr sei ein positives Image für die Regierung und die Regierungsparteien bezweckt worden.
Dieser Artikel erschien am 06.06.2023 in der Ausgabe #102.
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