Zustimmung im Ausschuss: Gesetz zur Schülerbeförderung nimmt wichtige Hürde
Die geplante Kommunalisierung der Mittel bei der Finanzierung des Schülertickets im öffentlichen Nahverkehr kann im Oktober im Landtagsplenum beraten werden. Der Wirtschaftsausschuss hat den Gesetzentwurf mit den Stimmen von SPD und Grünen überraschend bereits beschlossen. Ursprünglich war vorgesehen, den Gesetzentwurf erst in der Novembersitzung des Landtags zu beraten. SPD und Grüne hatten im Ausschuss kurzfristig die endgültige Abstimmung beantragt.
Scharfe Kritik kam aus der Opposition. FDP-Fraktionsvize Jörg Bode sprach von einem ungewöhnlichen Verfahren und einem unfreundlichen Akt. Der wahre Grund für die zügige Abstimmung seien die Beihilfebeschwerden, die bei der EU-Kommission in Brüssel eingereicht worden seien. „Sie wollen Fakten schaffen“, sagte Bode in Richtung Rot-Grün. Der Gesetzentwurf berge hohe rechtliche Risiken. Zudem seien höhere Verwaltungskosten zu befürchten. Auch Karl-Heinz Bley von der CDU kritisierte, dass keine Rechtssicherheit gegeben sei. „Die Juristen sind unterschiedlicher Meinung. Wir sorgen uns deshalb um die Busbetriebe, die ins Schlingern geraten könnten“, sagte Bley.
Diese Sorgte teilte der SPD-Wirtschaftspolitiker Gerd Will nicht. Er sprach von einem neuen Kapitel in der Verkehrspolitik in Niedersachsen. „Wir haben rechtlich unsichere und kaum nachvollziehbare Einzelverträge in ein einheitliches Recht überführt. Die Verkehrsunternehmen sind allemal auf der sicheren Seite“, so Will. Der SPD-Politiker griff in der Ausschusssitzung den GVN direkt an. Es gebe eine überwältigende „Koalition der Willigen“, die sich bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs engagiert beteiligt hätte. Solch konstruktive Anregungen habe man seitens des GVN vermisst. Die Grünen-Verkehrspolitikerin Susanne Menge hofft durch das Gesetz auf eine deutliche Verbesserung des öffentliche Personennahverkehrs.
Unter anderem der GVN hatte vor wenigen Wochen in Brüssel Beihilfebeschwerde bei der EU-Kommission eingelegt. Er beruft sich dabei auf ein des Staatsrechtlers Jörn Ipsen, den aktuellen Gesetzentwurf nicht im Einklang mit europarechtliche Vorgaben sieht. Eine Entscheidung, ob die Kommission die Beihilfebeschwerde annimmt, könnte spätestens im November fallen. Die Busunternehmer befürchten, dass sie bei Beihilferechtsproblemen im schlimmsten Fall das angenommene Geld Jahre später zurückzahlen müssen. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages wollte diese Frage in der Ausschusssitzung nicht beantworten. Diese Frage stelle sich erst nach mehreren Schritten und sei damit hypothetisch.
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