Zur Sache: Kommunalverfassung vor der Novellierung
(rb) Die rotgrüne Regierungskoalition bringt mit einer Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes ein weiteres Versprechen aus dem Koalitionsvertrag auf den Weg. Innenminister Boris Pistorius legt das Regelwerk an diesem Dienstag dem Kabinett vor, um es zur Verbandsanhörung freigeben zu lassen. Allerdings findet sich darin eine Reihe von Punkten, die bereits im Vorfeld nicht eben Begeisterung auf der kommunalen Ebene ausgelöst haben.
Im Wesentlichen sieht die Novelle eine Stärkung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten vor sowie Verbesserungen bei der direkten Bürgerbeteiligung und Erleichterungen bei der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen. So soll künftig die Verpflichtung der Kommunen, eine hauptberufliche Gleichstellungsbeauftragte zu beschäftigen, auf alle Gemeinden und Samtgemeinden mit mehr als 20 000 Einwohner/innen ausgeweitet werden, und der Beschäftigungsumfang für eine solche Kraft soll bei 50 Prozent einer Vollzeitkraft liegen. Die damit verbundenen Kosten unterliegen allerdings der Konnexität, denn die dafür in der Landesverfassung festgelegte relevante Erheblichkeitsschwelle wird deutlich überschritten. Pistorius rechnet ab 2017 mit jährlichen Ausgleichsleistungen an die Kommunen von 1,62 Millionen Euro; für 2016 richtet sich die Leistung nach dem Termin des Inkrafttretens des Gesetzes. Finanziert werden diese Kosten allerdings über den Haushalt des Sozialministeriums.
Auf die volle Zustimmung der Kommunen dürfte die Absicht der Landesregierung treffen, deren wirtschaftliche Betätigung zu erleichtern und abzusichern. Einengende Regelungen sollen aufhoben werden. Klargestellt wird zudem, dass die Tätigkeiten von Hauptverwaltungsbeamten in Aufsichtsräten und anderen Organen von Unternehmen und Einrichtungen grundsätzlich als Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst anzusehen sind. Die Höchstgrenze für die Ablieferung der mit diesen Ämtern verbundenen Vergütungen soll um 50 Prozent heraufgesetzt werden. Schließlich werden die (Ober-)Bürgermeister/innen und Landrät/innen aus Gründen der Transparenz dazu verpflichtet, ihrer jeweiligen Kommunalvertretung über diese Nebentätigkeiten Mitteilung zu machen und diese zu veröffentlichen.
Besonders starken Widerspruch gibt es auf der kommunalen Ebene gegenüber den geplanten Neuerungen bei der direkten Bürgerbeteiligung. Pünktlich zur anstehenden Kabinettsbefassung legte der Niedersächsische Städtetag jetzt zu diesem Punkt noch einmal die entsprechenden Präsidiumsbeschlüsse des kommunalen Spitzenverbandes vor. Insbesondere die Senkung des Quorums für die Zulassung eines Bürgerbegehrens auf 20 Prozent der Wahlberechtigten wird als Schwächung der Räte und damit der repräsentativen Demokratie strikt abgelehnt. Ebenso deutlich wendet sich der Städtetag gegen die vorgesehene ersatzlose Streichung eines Kostendeckungsvorschlags als Zulässigkeitsvoraussetzung für ein Bürgerbegehren. Vielmehr fordert dessen Präsidium auch weiterhin eine kostendarstellende Hürde, eine sogenannte Plausibilitätsprüfung, schon um willkürliche Begehren auszuschließen. azDieser Artikel erschien in Ausgabe #227.