(rb) Nach umfangreicher Kritik an dem rotgrünen Entwurf zur Neufassung des Landesmediengesetzes haben die Koalitionäre bei einigen der strittigsten Punkte eingelenkt und am Donnerstag entsprechende Änderungsvorschläge in die Ausschussberatung eingebracht. In der kommenden Woche soll darüber entschieden werden. Damit ist u.a. die geplante gesetzliche Festschreibung vom Tisch, nach der die Landesmedienanstalt (NLM) künftig mindestens 42 Prozent ihrer Haushaltsmittel zur Förderung des Bürgerrundfunks hätte verwenden müssen. Der neue Passus soll lauten: „Unter Berücksichtigung der allgemeinen Entwicklung von Löhnen und Verbraucherpreisen sollen die Zuschüsse regelmäßig überprüft und angemessen angepasst werden, wenn es die Einnahmen der NLM erlauben, insbesondere wenn die Finanzzuweisungen aus dem Rundfunkbeitrag steigen.“ Die ursprüngliche Formulierung hätte nach der vielfach geäußerten Expertenmeinung eine Beschränkung der Haushaltsautonomie der NLM-Versammlung bedeutet, was rechtlich angreifbar gewesen wäre.
Ein weiterer Streitpunkt, der den Medienhäusern seit jeher ein Dorn im Auge ist, betrifft die Maßnahmen, die ihnen auferlegt werden, um eine gewisse mediale Vielfalt im Land zu sichern. Ursprünglich wollten SPD und Grüne alle privaten Rundfunksender in Niedersachsen, an denen marktbeherrschende Zeitungsverlage mit 25 bis 50 Prozent beteiligt sind, künftig zu zwei „Vielfaltsmaßnahmen“ wie z.B. Drittsendezeiten, Rundfunkbeirat oder Redaktionsstatut verpflichten. Jetzt soll es bei nur einer Maßnahme bleiben. Die Versammlung der NLM soll aber künftig die Möglichkeit haben, „nach eigener Abwägung eine (weitere) Vielfaltsmaßnahme aufzuerlegen“.
Zwei Punkte, die bisher nicht auf der Reformagenda der Koalitionäre standen, sollen hinzukommen: Anstatt eine Frequenz nach maximal 20 Jahren wieder ausschreiben zu müssen, soll die NLM weitere Verlängerung(en) einer Frequenz oder Kabelkanalbelegung beschließen können. Außerdem soll die NLM-Direktion künftig auch ohne öffentliche Ausschreibung besetzt werden können, wenn eine Mehrheit von Dreiviertel der Versammlungsmitglieder beschließt, die bisherige Leitung erneut wählen zu wollen. briDieser Artikel erschien in Ausgabe #20.