(rb) All die umfänglichen kritischen Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände haben nichts genutzt. Die rotgrüne Landesregierung und ihr Innenminister Boris Pistorius bleiben bei der eingeschlagenen Linie zur Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes. Es geht im Wesentlichen um die Änderungen im Bereich der Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen und um die Senkung der Hürden bei Bürgerentscheiden. Beides ist bei den Spitzenverbänden auf wenig Gegenliebe gestoßen. Was bleibt, ist die Hoffnung, dass sich im Zuge der parlamentarischen Beratung das eine oder andere noch ändern lässt. Zu erwarten ist das aber nicht.
Was die Ausdehnung der Pflicht zur Einstellung von hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten auf Gemeinden ab 20 000 Einwohner betrifft, die bisher nur in den großen und selbstständigen Städten galt, war dies nicht der wesentliche Kritikpunkt der kommunalen Ebene, sondern die ihrer Meinung nach bescheidene Erstattung dieser Kosten im Zuge der Konnexität. Denn das Gesetz zahlt nicht die volle Stelle, sondern nur ein Viertel der Kosten mit der Begründung, dass die Amtsinhaberinnen nur eine halbe Stelle haben und diese auch nur zur Hälfte für diese Aufgabe einsetzen. Für die Spitzenverbände eine unhaltbare Einstellung. Insgesamt geht es dabei um landesweit 80 neue Gleichstellungsbeauftragte, für die das Land nach dieser Rechnung eine Erstattung in Höhe 1,6 Millionen Euro leisten will.
Mindestens ebenso schwer wiegt die Senkung der Hürden für ein Bürgerbegehren. Es ist vorgesehen, dass es künftig zehn Prozent der Wahlberechtigten für einen Bürgerentscheid braucht, in größeren Kommunen sogar nur fünf Prozent. Verbindlich wäre ein solcher Entscheid in Zukunft, wenn 20 Prozent der Wahlberechtigten mit Ja gestimmt haben. Was die kommunale Ebene – neben der ihrer Meinung nach damit verbundenen Schwächung der gewählten Vertretungen – daran besonders stört, ist der geplante Verzicht auf einen Kostendeckungsvorschlag der Initiatoren für ein solches Begehren. Begründung des Innenministers: Diese Menschen hätten in der Regel nicht die dafür notwendigen haushaltsrechtlichen Fachkenntnisse, so dass viele Verfahren bereits an diesem Punkt scheiterten. Im Übrigen stelle sich die Kostenfrage ja ohnehin im Zuge des Verfahrens. Pistorius vermag jedoch nicht zu erkennen, dass mit dieser Neuregelung die repräsentative Demokratie in Frage gestellt werden könnte, wie die Spitzenverbände fürchten. Er sieht in der Erleichterung des bürgerschaftlichen Engagements eher „ein Zeichen lebendiger Demokratie“, das die kommunale Selbstverwaltung am Ende eher stärkt als schwächt.
Trösten können sich die kommunalen Spitzenverbände damit, dass eines ihrer Hauptanliegen, die Erleichterung der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen, nun gesetzlich fixiert wird: Nicht mehr die Gemeinde muss künftig belegen, dass sie ein wirtschaftliches Unternehmen besser führen kann als ein privater Dritter, sondern umgekehrt – ihr wird das Unternehmen nur dann untersagt, wenn ein privates Unternehmen nachweisen kann, dass es den damit verfolgten öffentlichen Zweck besser oder wirtschaftlicher erfüllen kann. An dieser Stelle kam die Kritik naturgemäß eher aus der Wirtschaft, vom Handwerk und dem Bund der Steuerzahler, auf die Pistorius schon gleich gar nicht eingehen mochte. „Da die Kommunen gemäß Verfassung das Recht auf Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgaben in eigener Verantwortung haben, sollen sie auch selbst entscheiden können, wie sie ihre Aufgaben erfüllen wollen“, sagt er. azDieser Artikel erschien in Ausgabe #58.