6. Mai 2016
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Zum Tage: Minderheitenrechte

(rb) Die Rechte der Opposition in den Parlamenten sind von der Verfassung geschützt. Im Bundestag musste allerdings der Linken-Abgeordnete Gregor Gysi gerade erst lernen, dass es nicht reicht, Minderheit zu sein, sondern dass selbst die Minderheit eine gewisse Anzahl von Mandatsträgern aufbieten muss, wenn sie ihre Rechte wahrnehmen will. In einer großen Koalition, wie sie derzeit die Bundesregierung stellt, bleibt für die Opposition aus Grünen und Linken nicht viel übrig. Zumindest nicht genug, um etwa einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) zu beantragen, wenn dafür aus dem Regierungslager keine Unterstützung kommt ; denn im Bundestag braucht es ein Viertel der Abgeordneten, um ein solches Gremium zu beschließen. Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts mag spitzfindig erscheinen. Aber offenbar haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes sich Konstellationen wie die gegenwärtigen wohl nicht vorstellen können. In Niedersachsen gibt es vergleichbare Minderheitenprobleme nicht. Die rotgrüne Koalition hat gerade einmal eine Stimme mehr als die Opposition. Und doch ist es ihr damit gelungen, CDU und FDP das edelste Minderheitenrecht, den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, der zu Recht als das schärfste Schwert der Opposition gilt, praktisch aus der Hand zu schlagen. Zwar konnte der PUA nicht verhindert werden, für dessen Einsetzung im Landtag nur einem Fünftel der Abgeordneten notwendig ist, und man wurde im rotgrünen Lager auch nicht müde zu betonten, wie sehr man die Minderheitenrechte respektiere. Aber nun wird doch nach den Regeln der Koalition gespielt. SPD und Grüne haben mit ihrer Mehrheit durchgesetzt, dass der Untersuchungsumfang, in einer Weise erweitert wurde, die mit den ursprünglichen Zielen der Antragsteller nicht in Einklang zu bringen ist. In Artikel 27 der Landesverfassung heißt es: „Gegen den Willen der Antragstellerinnen und Antragsteller darf der Untersuchungsauftrag nur ausgedehnt werden, wenn dessen Kern gewahrt bleibt und keine wesentliche Verzögerung zu erwarten ist.“ Der „Kern“ des jetzt beschlossenen PUA sind die „möglichen Sicherheitslücken“, die es in Niedersachsen gegenwärtig bei der Abwehr islamistischer Bedrohungen gibt, sprich unter der rotgrünen Landesregierung. Die Opposition will nicht die gesamte Entwicklung des Islamismus analysieren, dann hätte man – wie FDP-Fraktionsvize Dr. Stefan Birkner ganz richtig meinte – bis zur Mitte des 20. Jahrhundert zurückgehen müssen. Man kann tatsächlich darüber streiten, was den Unterschied macht zwischen 2013 und 2011, außer dass es dazwischen zu einem Regierungswechsel gekommen ist. Auch innerhalb der CDU gibt es Stimmen, die gar kein Problem damit haben, den Untersuchungszeitraum im Sinn von Rot-Grün bereits 2011 beginnen zu lassen. Nur darum geht es hier nicht. Es wäre vielleicht wirklich Aufgabe des Staatsgerichtshofes zu klären, wie weit der „Kern“ des Untersuchungsauftrages gehen kann und darf und inwieweit sich eine Opposition von den Regierungsfraktionen und deren Mehrheit vorschreiben lassen muss, wie weit sie von ihrem eigenen Untersuchungsziel abzuweichen hat. Bislang hat sich im Landesparlament eine solche Frage noch nie gestellt. Denn bislang ist noch keine Koalition auf die Idee gekommen, dieses höchste Minderheitenrecht zu beschneiden. Eine Sternstunde des Parlaments war das nicht. az
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #87.
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