21. Jan. 2016
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Zum Tage: Lücken schließen

(rb) Vergleiche dienen meist dazu, monströse Ereignisse zu relativieren, zu nivellieren – wer wüsste das nicht besser als wir Deutsche? Die massenhaften, gewalttätigen Übergriffe in der Silvesternacht auf Frauen in Köln und anderen deutschen Städten durch mehrheitlich ausländische Männer zeigen allerdings, wie schnell Parallelen vorzugsweise im linken politischen Spektrum, bei den Grünen oder den „neuen“ Feministinnen zur Hand sind, um die schockierenden Ereignisse in der Neujahrsnacht quasi zur alltäglichen Normalität in unserem Land „herunterzuspielen“, um nur ja nicht in den Ruch zu kommen, rassistische Vorurteile insbesondere gegen Männer schüren zu wollen, die aus Ländern zu uns kommen, in denen Mädchen und Frauen nicht viel gelten. In diesen Tagen wird wieder viel über das Vermeiden eines „Generalverdachts“ gegen Männer gesprochen, insbesondere gegen muslimische Männer. Warum eigentlich? Nach wie vor ist die Mehrheit derer, die auch in unserem Land im Namen einer obskuren Ehre oder aus anderen Gründen töten, vergewaltigen, missbrauchen, misshandeln und grapschen, männlich, die der Opfer weiblich. Dem Kölner Mob die vielfache häusliche Gewalt durch Ehemänner, männliche Verwandte, Bekannte etc. oder den in Deutschland grassierenden alltäglichen Sexismus entgegenzusetzen, relativiert die Vorgänge in Köln und muss allen Mädchen und Frauen, die von sexualisierter Gewalt in welcher Form auch immer betroffen waren oder sind, wie Hohn in den Ohren klingen. Eine Konsequenz aus dieser Neujahrsnacht muss sein, endlich zügig eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts anzugehen und nicht nur hier und da nachzubessern, wie nach den jüngsten Kinderpornografie-Skandalen geschehen oder wie es der aktuelle Reformentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorsieht. Am besten sollte dann auch gleich das weltweit liberalste Prostitutionsgesetz fallen. Wenn käuflicher Sex in Deutschland nicht mehr in dem Maße, also fast immer und überall, erlaubt wäre und damit endgültig salonfähig geworden ist, gäbe es nicht nur weniger organisierte Kriminalität in unserem Land, sondern sicherlich auch weniger „Missverständnisse“ bei Jungen und Männern im Umgang mit Mädchen und Frauen. Am Mittwoch hat Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz in der von den Grünen zum Thema sexualisierte Gewalt beantragten Aktuellen Stunde im Landtag unmissverständliche Hinweise gegeben, in welche Richtung die Neufassung des Sexualstrafrechts gehen muss bzw. welche Lücken endlich geschlossen werden müssen. „Ja, wir brauchen eine Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“, sagte die Grünen-Politikerin. Dies ergebe sich auch aus dem von Deutschland gezeichneten Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention. Alle nichteinvernehmlichen sexuellen Handlungen müssten auch in Deutschland unter Strafe stehen. Die Strafbarkeit dürfe nicht von der Gewalt durch die Täter oder von der Gegenwehr der Betroffenen abhängen. „Genau das ist aber nach unserem geltenden Recht der Fall“, stellte die Ministerin fest. Die Praxis zeige, dass nicht alle strafwürdigen Handlungen erfasst würden, mit denen die sexuelle Selbstbestimmung des Opfers verletzt wird. „Das muss sich ändern“, forderte Niewisch-Lennartz. Neuere Untersuchungen zeigten, dass Anzeigen erfolglos bleiben, Verfahren eingestellt werden und Freisprüche erfolgen – nicht auf Grund einer schwierigen Beweislage, sondern, weil das Verhalten nach der aktuellen Rechtslage nicht strafbar ist. Es sei notwendig, sich von dem geltenden zweistufigen Tatbestandsmodell – „erst mit Gewalt oder Drohung nötigen, dann sexuelle Handlung" – abzukehren und dies durch ein „Neinheißt-Nein"-Modell zu ersetzen. Es könne nicht sein, dass die sexuelle Selbstbestimmung aktiv verteidigt werden muss. Das „Nein" des Opfers habe im Vordergrund zu stehen. Es wäre schön, wenn diesen Worten auch Taten folgen würden. Bisher will der Bundesjustizminister u.a. nur sexuelle Attacken durch Überrumpelung unter Strafe stellen und keine grundsätzliche Reform. Für eine „große“ Änderung des Sexualstrafrechts wurde eine Kommission eingesetzt. Mit einer Bundesratsinitiative aus Niedersachsen ließe sich dieser Prozess bestimmt beschleunigen. bri
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #14.
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