(rb) Die Landtagsopposition von CDU und FDP befürchtet, dass Sozialministerin Cornelia Rundt die nach zwei Beschwerden privater Pflegeanbieter im Sommer 2015 von den Wettbewerbshütern der Europäischen Kommission eingeleitete Überprüfung der Beihilfepraxis des Landes Niedersachsen gegenüber den sechs Landesverbänden der Freien Wohlfahrtspflege auf die leichte Schulte nimmt und damit deren Förderung insgesamt gefährdet. Selbst nach der mittlerweile erfolgten, zuvor u.a. vom Landesrechnungshof angemahnten Überarbeitung der Fördervereinbarung zwischen dem Sozialministerium, der Arbeiterwohlfahrt, der Caritas, dem Deutschen Roten Kreuz, der Diakonie, der Jüdischen Wohlfahrt und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband glauben die Sozialexperten von CDU und FDP nicht, dass damit eine gesetzeskonforme Regelung geschaffen wurde. Das neuerliche Schreiben, das die EUKommission am 8. Februar in dieser Sache verschickt hatte, nährt diese Skepsis.
In der Aktuellen Stunde des Landtags am Mittwoch hat der Parlamentarische Geschäftsführer der FDPFraktion, Christian Grascha, der Sozialministerin vorgeworfen, sich auch gegenüber der Freien Wohlfahrtspflege „höchst verantwortungslos“ zu verhalten. Er forderte Rundt auf, die Verhandlungen mit den Verbänden komplett neu aufzunehmen, um eine Förderung zu installieren, die den wirklich Bedürftigen zugutekomme und nicht den Verwaltungsapparaten. Nach wie vor seien Zuschüsse zu Gehältern von Vorständen nicht ausgeschlossen sowie die Verwendung der Mittel nicht detailliert vorgegeben. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen wehrten die Kritik als „neoliberale Angriffe“ auf die gemeinnützige Freie Wohlfahrt ab. Die Ministerin selbst hält die jetzt gefundene Vereinbarung über die Verteilung der jährlichen Finanzhilfe von 21,25 Millionen Euro für „sachgerecht und tragfähig“. An dem Grundprinzip, nach dem die Verbände weitgehend und eigenständig über die Mittel verfügen dürften, werde nicht gerüttelt.
Möglicherweise aber doch. Denn im Kern zielen die kritischen Nachfragen, die die EUKommission in ihrem sechsseitigen Schreiben übermittelt hat, auf die Frage, ob die staatliche Förderung der Freien Wohlfahrt in Niedersachsen insgesamt oder in Teilen eine wettbewerbsverzerrende Beihilfe darstellt oder nicht. U.a. muss das Sozialministerium jetzt die Unterscheidung zwischen wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Dienstleistungen nachliefern, die die Freie Wohlfahrt erbringt. Am Ende könnte dabei herauskommen, dass die Verbände künftig lediglich Förderungen des Landes für Tätigkeiten erhalten, die als „nicht wirtschaftlich“ bewertet werden, etwa die Unterbringung von Obdachlosen, die Seelsorge, Selbsthilfegruppen, Sozialberatungen, Veranstaltungen für Senioren oder die Flüchtlingshilfe. Darunter fallen allerdings nicht soziale Dienstleistungen wie der Betrieb von Krankenhäusern, Kinderbetreuung, Langzeitpflege, pädagogische Betreuung oder Mahlzeitendienste und schon gar nicht die Teilfinanzierung von Gehältern der Verbandsspitze, wie es während der Amtszeit der jetzigen Sozialministerin beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen üblich war. briDieser Artikel erschien in Ausgabe #49.