(rb) Die rotgrüne Novelle des Landesmediengesetzes wird an diesem Mittwoch nun endgültig den Niedersächsischen Landtag passieren. Der erstmals am 11. November 2015 im Plenum beratene Änderungsgesetzentwurf der Regierungsfraktionen hat danach einige wesentliche Änderungen erfahren. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Landtagsgrünen, Helge Limburg, sprach am Dienstag von einem „spannenden Austausch“ in den beteiligten Landtagsausschüssen, die zu einigen Modifizierungen des Entwurfs geführt hätten.
Man könnte auch sagen, dass die Grünen an manchen Stellen deutlich Federn lassen mussten. Das gilt u.a. für den ursprünglichen Plan, die Finanzierung des Bürgerrundfunks auf künftig mindestens 42 Prozent des Haushalts der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) gesetzlich festschreiben zu wollen, die die Aufsicht über den in Niedersachsen zugelassenen privaten Rundfunk führt. Gegen diesen Eingriff in die Haushaltsautonomie der NLM hatten während der Ausschussberatung diverse Experten, u.a. der Landesrechnungshof sowie der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, mit Erfolg Einwände erhoben. Auch um den insbesondere von den Grünen unbedingt gewollten Neuzuschnitt der NLM-Versammlung wurde heftig gerungen. Nach der aktuellen Beschlussempfehlung des Medien- und des Rechtsausschusses soll die Versammlung künftig mindestens 35 Sitze haben, nachdem die Zahl der dort vertretenen gesellschaftlich relevanten Gruppen vor Jahren aus guten Gründen auf 26 reduziert worden war.
Ursprünglich wollten Grüne und SPD das ehrenamtliche Organ auf 30 Plätze erweitern – um neun Interessensvertretungen, die mehrheitlich eher im „linken“ als im „bürgerlichen“ Lager verortet sind. Jetzt kommen neben dem Kinderschutzbund, der Freien Wohlfahrtspflege, dem Lesben- und Schwulenverband, dem Flüchtlingsrat, der Verbraucherzentrale, der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung, dem Humanistischen Verband, der Landesarmutskonferenz und der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur u.a. die kommunalen Spitzenverbände hinzu. Die muslimischen Verbände Ditib und Schura müssen sich ebenso wie die Umweltverbände einen Sitz teilen. Dagegen sollen die Alevitischen Gemeinden erst einmal nicht berücksichtigt werden. Die „Bank“ der Unternehmer, Handwerker und Freien Berufe sollte zunächst zwei von vier zwei Plätze abgeben, jetzt soll es bei drei Plätzen bleiben.
Zudem bleibt es dabei, dass den Medienhäusern generell nicht mehr als bisher auferlegt wird, um eine gewisse mediale Vielfalt im Land zu sichern. Ursprünglich wollten SPD und Grüne alle privaten Rundfunksender in Niedersachsen, an denen marktbeherrschende Zeitungsverlage mit 25 bis 50 Prozent beteiligt sind, zu mindestens zwei „Vielfaltsmaßnahmen“ wie Drittsendezeiten, Rundfunkbeirat oder Redaktionsstatut verpflichten. Jetzt soll es wie bisher bei nur einer Maßnahme bleiben. Die Versammlung der Landesmedienanstalt soll aber künftig Ermessensspielraum für weitere Vielfaltsmaßnahmen haben. Während der Ausschussberatung wurde zudem ein Passus ergänzt, nach dem die NLM-Direktion künftig ohne öffentliche Ausschreibung besetzt werden kann, wenn eine Mehrheit von drei Vierteln der Versammlungsmitglieder beschließt, die bisherige Leitung erneut wählen zu wollen. Das neue Gesetz soll am 1. März 2016 in Kraft treten. Gleichzeitig wird damit die zu diesem Termin auslaufende sechsjährige Amtszeit der jetzigen Versammlung der NLM bis zum 31. August 2016 verlängert, damit sie sich nach rotgrünen Vorstellungen zügig neu konstituieren kann. briDieser Artikel erschien in Ausgabe #33.