
Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) hat sich fachkundigen Beistand für die aktuelle finanzpolitische Debatte geholt: Der Nürnberger Wirtschaftswissenschaftler Prof. Thiess Büttner hat in einer Veranstaltung des Ministeriums für die Beibehaltung strenger Stabilitätskriterien in der EU geworben. Angesichts der Herausforderungen von Corona-Krise und Krieg in der Ukraine, die nachhaltigen Einfluss auf den Welthandel haben, hänge das Schicksal der EU jetzt „von den selbstgesetzten Obergrenzen“ ab, betonte Büttner. Hilbers stimmte ihm zu und hob hervor: „Der Stabilitäts- und Wachstumspakt darf auf keinen Fall aufgeweicht werden.“ Sollten die EU-Mitgliedsstaaten anders entscheiden, könne das dauernde negative Auswirkungen haben. „Die Wirtschaftsentwicklung hängt entscheidend davon ab, welches Vertrauen die Investoren in die Währung und ihre Stabilität haben“, hob Hilbers hervor. Eine zu hohe Staatsverschuldung wirke auch auf die Planung von Unternehmen abschreckend: „Viele von ihnen ahnen: Die Schulden von heute werden die Steuererhöhungen von morgen sein.“
Die Veranstaltung des Finanzministeriums stand unter dem Titel „Bietet die Schuldenbremse den notwendigen Freiraum, um auf die aktuellen Herausforderungen reagieren zu können?“ Zwar ging Hilbers nicht explizit auf den Auslöser ein, aber das Angebot kann als Reaktion auf eine Meinungsäußerung von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) und eine Programmposition der SPD verstanden werden. Weil hatte wiederholt betont, er sei „kein Fan der Schuldenbremse“. Im Programmentwurf der SPD für die Landtagswahl stehen zwar die Sätze: „Die Schuldenbremse des Grundgesetzes investitionsfeindlich. Niedersachsen wird sich dadurch jedoch nicht lähmen lassen.“ Gleichzeitig erklärt die SPD, sie werde für das Land „konform mit den Regelungen von Schuldenbremse und Fiskalpakt neue Handlungsspielräume eröffnen“. FDP-Fraktionschef Stefan Birkner hatte SPD und CDU in der Finanzpolitik jüngst eine „Gespensterdebatte“ vorgeworfen – beide würden um die Schuldenbremse ringen, obwohl doch klar sein müsse, wie unrealistisch deren Abschaffung sei. Diese Bestimmung ist mit Zweidrittelmehrheit ins Grundgesetz aufgenommen worden und könnte nur mit einer ähnlich hohen Hürde wieder daraus getilgt oder verändert werden.
Hilbers vermied es, auf die programmatischen Positionen im Vorfeld der Landtagswahl einzugehen. Er sagte nur, die Regeln der Schuldenbremse hätten in den vergangenen Jahren gezeigt, dass sie „keineswegs eine Investitionsbremse“ seien. Zum einen gewährleiste die „Konjunkturkomponente“, dass bei schwächelnder Konjunktur Kredite aufgenommen werden dürften, die dann zur Belebung der Wirtschaft eingesetzt werden. Zum anderen gebe es daneben noch die Bestimmung, die im Fall einer Notlage, „die sich der Kontrolle des Staates entzieht“, eine Kreditaufnahme erlaubt. Davon hatte Niedersachsen während der Corona-Pandemie im erheblichen Umfang Gebrauch gemacht – nämlich in Höhe von rund 8 Milliarden Euro. Strikte Regeln für die rasche Rückzahlung sind allerdings verbindlich. Prof. Büttner sieht nun das Problem, dass einzelne Bundesländer die Corona-Schulden umgewidmet und für andere Zwecke als die Notlagenbekämpfung genutzt hätten. Auch für den Bund treffe das mit dem jetzt von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) eingeschlagenen Weg zu. Der Wirtschaftswissenschaftler wittert die Gefahr, dass Stabilitätsregeln aufgeweicht werden und in der Zeit einer Inflation ein sich weiter verschuldender Staat „Öl ins Feuer gießt“. In der EU wollten fast alle Mitgliedsstaaten ihre Begrenzungen abstreifen und mehr Kredite aufnehmen. „Am Ende hängt es dann an den Stabilitätskriterien der EU, ob das Ausufern der Verschuldung verhindert wird“, meinte der Professor. Nationale Regeln allein böten diese Gewähr nicht mehr.


