20. Jan. 2026 · 
NotizJustiz

Wirbel um Neuhäusers angebliche Worte

Ein Social-Media-Auftritt sorgt für Wirbel. Die „taz“ bezichtigt einen Gerichtspräsidenten, Urheber zu sein - und dieser spricht von einer politischen Kampagne gegen ihn.

Gert Armin Neuhäuser bei seiner Ernennung als Gerichtspräsident durch Andrea Blomenkamp (Vizepräsidentin des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts). | Foto: OVG

Der Präsident des Verwaltungsgerichts Osnabrück, Prof. Gert Armin Neuhäuser, ist plötzlich in das Zentrum einer heftigen Debatte um die Nutzung von Social Media geraten. Die „Tageszeitung“ ("taz") hatte ihn bezichtigt, Urheber von Hass-Postings zu sein, die über Monate vom Instagram-Account „profdrcn“ gesendet wurden. Über diesen Account seien ehrverletzende Aussagen über Frauen und queere Menschen verbreitet worden. Laut „taz“ liegt die Vermutung nah, dass Prof. Neuhäuser der Autor sei. Der Gerichtspräsident selbst ließ über seinen Anwalt mitteilen, die „taz“ betreibe eine „politisch motivierte Kampagne“ gegen ihn. Beweise dafür, dass Prof. Neuhäuser hinter dem Instagram-Auftritt stecke, lägen nicht vor. Daher habe sich Neuhäuser beim Deutschen Presserat über die „taz“ beschwert. Die Sprecherin von Justizministerin Kathrin Wahlmann erklärte, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg von Neuhäuser eine Stellungnahme zu den Vorwürfen erbeten habe, die aber noch nicht vorliege. Das Ministerium habe keine eigenen Erkenntnisse über den Betreiber des Accounts. Wahlmann fügte aber noch eine Bewertung der Social-Media-Beiträge hinzu, die in dem „taz“-Artikel zitiert wurden: „Unabhängig von der Frage der Urheberschaft der Postings im konkreten Fall, verurteile ich derartige Beiträge in den sozialen Netzwerken auf das Schärfste. Seit meiner Ernennung zur Justizministerin habe ich mich entschieden für den Kampf gegen Hass und Hetze im Internet stark gemacht. Dazu haben wir unter anderem die Zentralstelle zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet bei der Staatsanwaltschaft Göttingen personell deutlich verstärkt, eine Fachstelle gegen digitale Gewalt aufgebaut und die psychosozialen Prozessbegleiterinnen und -begleiter bei der Stiftung Opferhilfe in Bezug auf die Beratung in Fällen digitaler Gewalt geschult.“

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #012.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

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