Marcel Queckemeyer, AfD-Landtagsabgeordneter aus Osnabrück, ist eine zweifelhafte Ehre zuteil geworden. Er war der erste Landtagsabgeordnete seit vielen Jahren, der während einer Landtagsdebatte einen dritten Ordnungsruf vom amtierenden Landtagspräsidenten erntete – und daraufhin für den Rest des Tages den Plenarsaal verlassen musste. Es ging in der Debatte um Windkraftanlagen in Tourismusgebieten.

Queckemeyer hatte der CDU zunächst „Heuchelei“ vorgeworfen, woraufhin Landtagsvizepräsident Marcus Bosse ihm den ersten Ordnungsruf erteilte. Das kommentierte Queckemeyer mit den Worten „ich nehme das hin“. Daraufhin gab Bosse den zweiten Ordnungsruf. Ein paar Minuten später ging Queckemeyer wieder ans Mikrophon und warf der CDU in der Debatte über Windkraftplanungen vor, sie habe „den Schwanz eingezogen“. Bosse sagte daraufhin: „Nun ist es genug. Sie bekommen den dritten Ordnungsruf. Bitte verlassen Sie den Saal. Wir befinden uns im Parlament und nicht am Stammtisch.“
Nach diesem Eklat ist nun die Frage, ob Bosse richtig gehandelt hat. Nach dem zweiten Ordnungsruf sagte er zu Queckemeyer: „Sie wissen, was passiert, wenn der dritte kommt.“ Laut Paragraph 88 der Geschäftsordnung muss jedoch nach dem zweiten Ordnungsruf „auf die Folgen eines dritten“ hingewiesen werden. Ob Bosse dies streng genommen getan hat, dürfte wohl umstritten sein. Statt Queckemeyer pauschal zu warnen, hätte er vermutlich auf die konkreten Folgen hinweisen müssen.
