Wie wird mit dem Wolf umgegangen?
Der frühere Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) hatte 2010 das Wolfsmonitoring eingeführt und die erste Wolfsberaterin unter der Federführung der Landesjägerschaft ernannt. Der jetzige Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) hat die Beobachtungsmaßnahmen um die "Richtlinie Wolf" erweitert, in der die Hilfe bei Schäden durch Wölfe geregelt sind. Nutztierhalter in Wolfsgebieten, deren Tiere der Wolf angefallen und verletzt oder getötet hat, können nun Schadensersatz geltend machen. Zudem gibt das Land Geld für die Prävention wie das Aufstellen wolfssicherer Zäune und die Anschaffung von Herdenschutzhunden.Um die Öffentlichkeit und die Landwirte über den Wolf aufzuklären und Ängste zu nehmen, gibt es die rund 130 ehrenamtlichen Wolfsberater. Lesen Sie auch:- Umweltminister Wenzel will „Wolfsmanagement“ optimieren
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Die Konfliktlinien
Die CDU bemängelt, dass außer Förderungsmaßnahmen für Zäune und einem geringen Schadensersatz für gerissene Tiere wenig Hilfe für die Landwirte angeboten werde. Sie fordern, Wölfe schneller zu vergrämen, also sie etwa mit Gummigeschossen zu vertreiben. Schon Wölfe, die sich nur in der Nähe von Menschen aufhalten, sollen vergrämt werden dürfen. Zudem reichten Zäune nicht aus, da der Wolf etwa Schaf- und Rinderherden dermaßen in Panik versetzen könnte, dass diese bei ihrer Flucht die Zäune einfach niederrissen. Ein Wolf muss als auffällig bekannt sein, um über seine "Entnahme", das heißt, Tötung oder Gefangennahme, nachzudenken. Doch es ist streng geregelt, was auffällig bedeutet. Es muss für Wölfe untypisch sein. Nur weil sich ein Wolf hin und wieder Menschen nähert, ist er nach Ansicht des Ministeriums nicht auffällig. Ebenso, wenn er unverhältnismäßig viele Nutztiere reißt. [caption id="attachment_14802" align="alignnone" width="780"]
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