19. Nov. 2017
Inneres

Wie viele Vizepräsidenten soll der Landtag haben?

Am Montag fallen die Würfel, was die Besetzung des künftigen Landtagspräsidiums angeht: Soll es künftig fünf Vizepräsidenten geben – und soll dann jede Fraktion mit einem Vertreter dort berücksichtigt werden? [caption id="attachment_28901" align="aligncenter" width="780"] Wie viele Vizepräsidenten hätten's denn gern? Der Landtag in Hannover - Foto: MB.[/caption] Seit Tagen ist diese Frage auch bei SPD und CDU heftig umstritten. In der 17. Wahlperiode gab es neben Präsident Bernd Busemann (CDU) noch drei Stellvertreter – zwei Sozial- und einen Christdemokraten. Einige Abgeordnete empfehlen nun, dieses Modell zu wiederholen. Dann würde ein Vizepräsident von Landtagspräsidentin Gabriele Andretta der SPD zufallen, zwei würden an die CDU gehen. Nach der bisherigen Regelung im Abgeordnetengesetz hat jeder Vizepräsident Anspruch auf eine um 40 Prozent erhöhte Diät. Das Dilemma der beiden künftigen Koalitionsfraktionen sieht so aus: Wenn man bei drei Vizepräsidenten bliebe und SPD wie CDU würden je einen Posten an Grüne und FDP abtreten, um ein Zeichen des guten Willens gegenüber diesen beiden Oppositionsfraktionen zu zeigen, würde die SPD bei den Vizepräsidenten ganz leer ausgehen – und die CDU hätte nur einen und nicht zwei Plätze zu besetzen. Das aber stört jene, die für das stimmige Personaltableau von Christ- und Sozialdemokraten noch Vizepräsidentenposten für den Regionalproporz brauchen. In beiden Fraktionen kommen die Braunschweiger bisher nicht sonderlich gut weg, sie könnten hier abgefunden werden.

Mehr Vizepräsidenten mit geringeren Diäten?

Außerdem gibt es noch weitere Ansprüche, bei der CDU beispielsweise aus sehr starken Gegenden wie dem Emsland. In Betracht käme nun, die Zahl der Vizepräsidenten auf fünf zu erhöhen. In diesem Fall könnte die CDU zwei erhalten, die SPD einen, FDP und Grüne würden auch je einen bekommen. Aber dieser Weg hätte zwei Schönheitsfehler. Der erste ist, dass man zwei zusätzliche teure Posten geschaffen hätte, obwohl die repräsentativen Aufgaben für das Präsidium nicht zugenommen haben. Entkräften ließe sich das nur, wenn man beispielsweise die Besoldung von 140 auf 120 oder 110 Prozent der Grunddiät absenkt und nicht jedem Vizepräsidenten ein eigenes Vorzimmer und einen eigenen Dienstwagen zubilligt. Der zweite Schönheitsfehler betrifft die fünfte Fraktion, die AfD, die in diesem Modell nicht vorkäme und dann einen Grund hätte, sich über die Ausgrenzung durch die anderen Fraktionen zu beklagen. Es gibt noch eine andere Lösung für das Problem: Das Präsidium des Landtags besteht nicht nur aus der Präsidentin und den Vizepräsidenten, sondern auch aus bisher elf Schriftführern. Diese dürften zwar keine Sitzungen im Landtag leiten, sind aber ebenso wie die Präsidentin und die Vizepräsidenten bei repräsentativen Anlässen, beispielsweise Reisen, dabei. Denkbar wäre nun, nicht wie bisher acht dieser Stellen für SPD und CDU vorzusehen und nur drei FDP und Grünen, sondern beispielsweise sechs den beiden großen und fünf den drei kleinen Fraktionen. Die Frage, ob es überhaupt sinnvoll ist, die Leitung von Parlamentssitzungen auch Vertretern der Oppositionsfraktionen zu übertragen, kann durchaus unterschiedlich beantwortet werden. In der Geschäftsordnung heißt es, der jeweilige Präsident „wahrt die Würde und die Rechte des Landtags“ – wozu eine Neutralität bei der Sitzungsleitung gehört. Von daher wäre es zweitrangig, welcher Partei ein Vizepräsident angehört, da er ja ohnehin zur Unparteilichkeit verpflichtet ist.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #205.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning