Wie geht es weiter mit der Datenspeicherung der Behörden in Niedersachsen? Derzeit werden zwei Modelle geprüft, wie die Lagerung der Daten in einem von Landes- und Kommunalbehörden gemeinsam genutzten Rechenzentrum zusammengeführt und damit auch vor Hackerangriffen besser gesichert werden kann. Im Koalitionsvertrag war dieses Ziel einer „Niedersachsen-Cloud“ angekündigt worden. Eine Variante sieht den Neubau eines gemeinsamen großen Rechenzentrums vor, die andere eine Anmietung des Servers einer privaten Firma. Wie das Innenministerium auf Anfrage des Politikjournals Rundblick mitteilt, soll „in der zweiten Jahreshälfte“ eine Entscheidung fallen.

Schon in der vergangenen Legislaturperiode hatten das Land Niedersachsen und die Kommunen intensiv darüber diskutiert, wie man die Datensammlungen aller Ebenen zusammenlegen könnte.  Derzeit nutzen Land und die Kommunen verschiedene, unterschiedlich groß angelegte Rechenzentren. Das wollte die damalige rot-grüne Landesregierung schon 2016 ändern und hatte in ihrem Strategiepapier „Digitale Verwaltung 2025“ beschlossen, dass es künftig nur noch ein Rechenzentrum geben solle, das alle Landesdienststellen, alle kommunalen IT-Dienstleister und alle Kommunen nutzen können. Das sei zum einen wirtschaftlicher, zum anderen ermögliche es viel besseren Schutz vor Hackerangriffen und anderen Sicherheitsrisiken, als es kleine IT-Einheiten in Kreisverwaltungen leisten könnten. Die Kommunen zeigten sich in der Sache einverstanden. Doch als sich die Planungen für den Rechenzentrumsbau immer weiter hinauszögerten und das Land schließlich erklärte, das vereinbarte Genossenschaftsmodell mit gleichem Mitspracherecht der Kommunen für den Betrieb werde es nicht geben, zogen sich die Kommunen aus den Planungen zurück.


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Beim jetzigen zweiten Anlauf könnte das Betreiberproblem umgangen werden, indem gar kein Rechenzentrum gebaut wird, sondern die benötigten Server bei einer bereits bestehenden Firma angemietet werden. Derzeit werde geprüft, welche Variante unter technischen und wirtschaftlichen Aspekten die Sinnvollste ist, heißt es aus dem Innenministerium auf Anfrage des Politikjournals Rundblick. „In beiden Fällen soll der Betrieb der Server von den öffentlichen Dienstleistern, insbesondere IT.Niedersachsen, wahrgenommen werden.“ Allerdings fällt im Zusammenhang mit der „Niedersachsen-Cloud“ auch immer wieder der Name Dataport, eine Firma aus Kiel, die ebenfalls IT-Dienstleistungen anbietet, und zu deren Trägern auch das Land Niedersachsen gehört. Das Unternehmen betreut bereits die niedersächsische Steuerverwaltung. „Dataport hat darüber hinaus den Vorteil, dass nicht nur die niedersächsischen Behördenebenen zusammenarbeiten würden, sondern auch eine länderübergreifende Kooperation mit Schleswig-Holstein, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt möglich wäre, denn diese Länder sind auch Träger von Dataport“, sagt der Innenexperte der CDU-Landtagsfraktion, Sebastian Lechner. Er hofft darauf, dass das Land den Kommunen entgegenkommt – denn nur ein gemeinsames Projekt sei ein gutes.

Auf dem Stand von vor drei Jahren

Die kommunalen Spitzenverbände allerdings geben sich zurückhaltend. „Das Land hat im letzten Jahr einseitig die Ergebnisse jahrelanger Gespräche in Frage gestellt“, sagt Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages. „Wir haben deshalb im Moment wenig Neigung, Zeit und Energie in Planungen zu investieren, deren Umsetzung völlig offen erscheint.“ Auch Landkreistags-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer ist skeptisch: „Ich habe auch bei den jetzigen Planungen nicht das Gefühl, dass wir über den Stand von vor drei Jahren hinausgekommen sind.“ Die kommunalen IT-Dienstleister hätten weiterhin kein Interesse am Bau eines Rechenzentrums mit dem Land. Doch auch das Anmieten von Servern bei fremden Unternehmen löse keine Begeisterungsstürme aus. „Dort sind wir vermutlich nur ein Rad unter vielen“, sagt Meyer. Mögliche Angebote einer „Niedersachsen-Cloud“ müssten sich in jedem Fall an den Angeboten kommunaler IT-Dienstleister oder anderer externer Anbieter messen lassen, da sind sich Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund einig.