Mehrere Anläufe haben frühere Mitglieder der AfD-Fraktion unternommen, um eine wichtige Frage höchstrichterlich klären zu lassen: Sind fraktionslose Abgeordnete, von denen es gegenwärtig elf im niedersächsischen Landtag gibt, mit zu wenig Rechten ausgestattet? Verstößt die Art und Weise, wie die Mehrheit im Parlament die Geschäftsordnung ausgestattet hat, der Landesverfassung? Zweimal scheiterten entsprechende Klagen an formalen Mängeln und Fehlern. Der nächste Anlauf, den der Abgeordnete Klaus Wichmann aus dem Kreis Verden unternimmt, könnte nun von Erfolg gekrönt sein. Die mündliche Verhandlung zu Wichmanns Klage am gestrigen Montag im Bückeburger Staatsgerichtshof förderte zumindest eine große Skepsis des Gerichts gegenüber den geltenden Regeln zutage. Laut Geschäftsordnung dürften fraktionslose Abgeordnete bei „aktuellen Stunden“ im Plenum nicht reden. „Die Geschäftsordnung darf verfassungsmäßige Rechte der Abgeordneten gestalten, nicht aber einschränken“, betont Staatsgerichtshof-Präsident Thomas Smollich. Das Urteil fällt am 14. September, drei Wochen vor der Landtagswahl.
Die Ausgangslage: In Niedersachsen hat sich der Landtag – im Unterschied zu Regeln in anderen Ländern – für eine radikale Linie entschieden: Abgeordnete, die keiner Fraktion angehören, haben kein Antragsrecht, kein Recht auf Büromitarbeiter, kein Stimmrecht in den Ausschüssen und nur ein eingeschränktes Rederecht im Plenum. Eine „Kurzintervention“ dürfen sie auch nicht abgeben. Sie sind im Grunde zur Zuschauerrolle verdammt. In Artikel 19 der Landesverfassung heißt es nun aber: „Die Fraktionen und die Mitglieder des Landtags, die die Landesregierung nicht stützen, haben das Recht auf Chancengleichheit in Parlament und Öffentlichkeit.“ Das einfachste wäre nun, die Geschäftsordnung des Landtags anhand dieser Verfassungsnorm vom Staatsgerichtshof überprüfen zu lassen. Doch eine dafür nötige „Normenkontrollklage“ müsste von mindestens einem Fünftel des Landtags, also 28 Abgeordneten, unterstützt werden. Dazu fehlt den Fraktionslosen die Mehrheit. Wichmann konnte nur über eine „Organklage“ vorgehen. Das heißt, er will vom Gericht feststellen lassen, dass er in einer konkreten Situation in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt worden sei.
Der Auslöser: Wichmann wollte am 14. Dezember 2021 in der von der FDP beantragten „aktuellen Stunde“ zum Thema Wolf sprechen, kündigte das auch Tage vorher gegenüber der Landtagsverwaltung an. Doch dies wurde ihm verweigert, da laut Paragraph 71 der Geschäftsordnung in „aktuellen Stunden“ nur Fraktionsmitglieder reden dürfen. Wichmann klagte dagegen vor dem Staatsgerichtshof. Der Abgeordnete, im Zivilberuf Rechtsanwalt, vertrat sein Anliegen in Bückeburg selbst, der Landtag entsandte den Göttinger Rechtswissenschaftler Alexander Thiele.
Die Argumente des Klägers: Wichmann erklärte, die „aktuelle Stunde“ sei der wichtigste und in der Öffentlichkeit am stärksten wahrgenommene Teil der Landtagsdebatte, es gehe um den Austausch allgemeinpolitischer Positionen. Es sei nicht verständlich, warum fraktionslose Abgeordnete hiervor generell ausgeschlossen bleiben sollten – nicht aber von der Debatte etwa über Entschließungsanträge. Wenn nun die „Funktionsfähigkeit des Parlaments“ herangezogen werde mit der Aussage, zu lange Reden könnten die Beratungen hinauszögern, dann überzeuge das nicht. Zum einen würden Redezeiten einige Tage vorher immer ausgehandelt und abgewogen, das geschehe also nicht spontan während der Tagung. Zum anderen stehe es dem Landtag doch frei, bei sehr vielen Anmeldungen die Redezeiten zu kürzen. „Ich rede auch, wenn ich nur 30 Sekunden habe. Und im Übrigen gilt: Was ich in anderthalb Minuten nicht als Botschaft ausgesandt habe, kann ich in sieben Minuten auch nicht besser herüberbringen“, erklärte Wichmann.
Die Erwiderung des Landtags: Thiele betonte, Niedersachsen habe sich nun mal für die starke Rolle der Fraktionen entschieden. Der Staatsgerichtshof solle das akzeptieren, denn in der Art der Gestaltung seiner inneren Abläufe habe der Landtag weitgehende Handlungsfreiheit – wie auch Gerichtspräsident Smollich in der Verhandlung zugestand. Wenn sich in der aktuellen Debatte viele fraktionslose Abgeordnete melden würden, könne das in der Außendarstellung ein „verzerrtes Bild“ zeigen. Die Fraktionslosen könnten ein Übergewicht in der medialen Aufmerksamkeit bekommen. Dem widersprachen Smollich und Wichmann. Smollich sagte, die Gewichte seien jetzt schon verzerrt, da Grüne und FDP mehr anteilige Redezeit erhielten als die Koalitionsparteien SPD und CDU. Außerdem habe am 14. Dezember lediglich Wichmann um Redezeit gebeten, kein anderer Fraktionsloser – und um diesen konkreten Fall gehe es in dem Verfahren. Wichmann sagte, die Gefahr einer Verzerrung sehe er nicht. Die Fraktionen seien in der öffentlichen Wahrnehmung sowieso schon sehr dominant. Darauf meinte Thiele, der Landtag könne in seinem internen Regelwerk schon „von einer abstrakten Gefahr ausgehen“, in Niedersachsen seien die Fraktionen „im gewissen Sinn privilegiert“, das sei auch bewusst so, damit sich Abgeordnete weiterhin in Fraktionen organisieren und die Meinungsbildung nicht zersplittert wird.
Gerichtspräsident Smollich drückte seine Verwunderung aus, warum der Landtag in der Geschäftsordnung nicht genau festgelegt hat, wo die Grenzen der Redezeit etwa von fraktionslosen Abgeordneten liegen. Stattdessen wähle man das „scharfe Schwert“, die ungebundenen Abgeordneten von der „aktuellen Stunde“ rigoros auszuschließen. Dass das Gericht diesen Weg als vorbehaltlos verfassungsgemäß bezeichnen wird, scheint nach der gestrigen Verhandlung unwahrscheinlich zu sein.