15. Feb. 2026 · 
MeldungRecht

Wenn Fußball ein Argument wird: Rot-Grün will vier problematische Wahlkreise behalten

Rot-Grün will das Land in 90 neue Landtagswahlkreise einteilen. Die Vorgaben des Staatsgerichtshofs sollen aber in vier Fällen nicht eingehalten werden. Ist das berechtigt?

Die Leuphana-Universität in Lüneburg – ein Argument für Ausnahmen von der Wahlkreisreform? | Foto: Link

Das Urteil des Staatsgerichtshofs von Dezember 2024 war eindeutig: Die Wahlkreise zur Landtagswahl müssen so geschnitten sein, dass die Einwohnerzahl nicht mehr als 15 Prozent vom landesweiten Durchschnittswert abweicht. Nun hat die rot-grüne Koalition nach langem Ringen ein Konzept entwickelt – und prompt sollen vier Wahlkreise so aussehen, dass die Vorgabe des Staatsgerichtshofs nicht eingehalten wird. Ist die Regierungsmehrheit damit auf dem Weg, ein verfassungswidriges Gesetz zu beschließen? Nein, meinen SPD und Grüne. Sie verweisen auf einen Passus im Bückeburger Urteil, der „besondere Gründe“ nennt, die eine Ausnahme von der Regel erlauben. Jetzt sagen die Koalitionsfraktionen, diese „besonderen Gründe“ lägen tatsächlich vor: in Gifhorn, Wilhelmshaven, Holzminden und Lüneburg.

Die spannende Frage lautet nun: Überzeugt diese Argumentation? Der Staatsgerichtshof hatte für die Ausnahmen „klare, objektive und nachvollziehbare Kriterien“ gefordert, außerdem einen „strengen, vom Staatsgerichtshof überprüfbaren Rechtfertigungsmaßstab“. Dies könnten historisch gewachsene Gemeindegrenzen sein, auch geographische Besonderheiten oder die „lokale Kohärenz oder landsmannschaftliche Zugehörigkeit“. Wie verhält es sich hier im einzelnen? Volker Bajus (Grüne) sagt dazu: "In vier begründeten Fällen, die das Urteil ausdrücklich zulässt, ist die Abweichung bei der Zahl der Wahlberechtigten leicht erhöht."

  • Gifhorn-Süd: Der Wahlkreis läge Ende September 2027 um 15,46 Prozent über dem Durchschnittswert. Der Landeswahlleiter hatte daher vorgeschlagen, die Gemeinde Isenbüttel zum Wahlkreis Gifhorn-Nord zu geben. Dagegen sagen nun SPD und Grüne, das passe nicht, da es zwischen dem Nord- und dem Südkreis eine klare Trennung gebe. Das betreffe die Schuleinzugsbereiche, die Lokalzeitungen und die Kreisklassen der Fußballvereine. Außerdem werde sich die Abweichung in Zukunft wohl wieder legen und der Bevölkerungszuwachs abnehmen – auch wegen der wirtschaftlichen Veränderungen, etwa bei VW.


  • Holzminden: Die Abweichung läge Ende September 2027 bei 16,39 Prozent unter dem Durchschnitt. Rot-Grün verweist auf das Mittelgebirge als „natürliche Barriere“, die Randlage zu NRW und die schwierigen Verkehrsachsen. Die Nachbarwahlkreise Einbeck, Alfeld und Bad Pyrmont stellten „jeweils eigenständige Räume dar“. Tatsächlich haben auch diese Wahlkreise auf mittlere Sicht viel zu wenig Einwohner. Außerdem gebe es in Holzminden eine „vergleichsweise geringe Bevölkerungsdynamik“, schreiben die Regierungsfraktionen.


  • Lüneburg: Der Wahlkreis rund um die Stadt Lüneburg unterschreitet den Durchschnittswert Ende September 2027 um 15,17 Prozent. Verwiesen wird auf die studentische Prägung der Stadt, die bekannte Leuphana-Universität. Dies stelle eine „eigenständige regionale Einheit“ dar – und gebe Anlass zur Hoffnung, dass die Einwohnerzahl bald wieder steigen wird.


  • Wilhelmshaven: Ende September 2027 fällt die Einwohnerzahl um 15,62 Prozent unter den Durchschnittswert. Rot-Grün verweist auf die geographische Lage und darauf, dass die Stadt von Wasser umgeben ist. Der Nachbarwahlkreis Friesland erstrecke sich über den ganzen Landkreis Friesland. Wenn man nun Wangerland und die Insel Wangerooge zum Wahlkreis Wilhelmshaven schieben würde, müsste der Wahlkreis Friesland neue Gebiete im Westen dazuholen – und die historische Grenze zwischen Friesland und Ostfriesland würde zerschnitten. Außerdem passe die ländliche Prägung von Wangerland und Wangerooge, die kulturell eng mit dem Jeverland verbunden sind, nicht zum städtischen Wilhelmshaven. Die Bevölkerungen in beiden Gebieten „haben kaum gemeinsame Belange“, meinen SPD und Grüne.

Ob diese Begründungen ausreichend sind, wird im Innenausschuss des Landtags am 17. Februar diskutiert. Anfang März entscheidet der Landtag endgültig.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #030.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

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