Wenn Fußball ein Argument wird: Rot-Grün will vier problematische Wahlkreise behalten
Rot-Grün will das Land in 90 neue Landtagswahlkreise einteilen. Die Vorgaben des Staatsgerichtshofs sollen aber in vier Fällen nicht eingehalten werden. Ist das berechtigt?
Rot-Grün will das Land in 90 neue Landtagswahlkreise einteilen. Die Vorgaben des Staatsgerichtshofs sollen aber in vier Fällen nicht eingehalten werden. Ist das berechtigt?
Die Leuphana-Universität in Lüneburg – ein Argument für Ausnahmen von der Wahlkreisreform? | Foto: Link
Das Urteil des Staatsgerichtshofs von Dezember 2024 war eindeutig: Die Wahlkreise zur Landtagswahl müssen so geschnitten sein, dass die Einwohnerzahl nicht mehr als 15 Prozent vom landesweiten Durchschnittswert abweicht. Nun hat die rot-grüne Koalition nach langem Ringen ein Konzept entwickelt – und prompt sollen vier Wahlkreise so aussehen, dass die Vorgabe des Staatsgerichtshofs nicht eingehalten wird. Ist die Regierungsmehrheit damit auf dem Weg, ein verfassungswidriges Gesetz zu beschließen? Nein, meinen SPD und Grüne. Sie verweisen auf einen Passus im Bückeburger Urteil, der „besondere Gründe“ nennt, die eine Ausnahme von der Regel erlauben. Jetzt sagen die Koalitionsfraktionen, diese „besonderen Gründe“ lägen tatsächlich vor: in Gifhorn, Wilhelmshaven, Holzminden und Lüneburg.
Die spannende Frage lautet nun: Überzeugt diese Argumentation? Der Staatsgerichtshof hatte für die Ausnahmen „klare, objektive und nachvollziehbare Kriterien“ gefordert, außerdem einen „strengen, vom Staatsgerichtshof überprüfbaren Rechtfertigungsmaßstab“. Dies könnten historisch gewachsene Gemeindegrenzen sein, auch geographische Besonderheiten oder die „lokale Kohärenz oder landsmannschaftliche Zugehörigkeit“. Wie verhält es sich hier im einzelnen? Volker Bajus (Grüne) sagt dazu: "In vier begründeten Fällen, die das Urteil ausdrücklich zulässt, ist die Abweichung bei der Zahl der Wahlberechtigten leicht erhöht."
Ob diese Begründungen ausreichend sind, wird im Innenausschuss des Landtags am 17. Februar diskutiert. Anfang März entscheidet der Landtag endgültig.