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Kultusministerin Julia Hamburg (Grüne) hat die Eckpunkte für eine Reform der gymnasialen Oberstufe vorgestellt. Die neuen Regelungen sollen vom Sommer 2027 an verbindlich sein – die entsprechenden Verordnungen dazu will das Ressort im Sommer 2025 den Verbänden zur Anhörung vorlegen. Auslöser ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2017, das eine stärkere Vergleichbarkeit des Abiturs in den Bundesländern anmahnt. Erreicht werden soll dies laut Hamburg, indem die Anzahl der Pflichtkurse und der Klausuren künftig explizit festgeschrieben wird. Zugleich verfolgt die Ministerin mit der Reform das Ziel einer Entlastung der Lehrer – und der Schüler. So soll die Zahl der Klausuren vor allem in den Fächern, die keine Prüfungsfächer sind, abgesenkt werden. Es soll bei fünf Prüfungsfächern bleiben, darunter drei Leistungskursen mit schriftlichen Prüfungen. In den beiden weiteren Prüfungsfächern soll es künftig mündliche Abi-Prüfungen geben. Als „neue Prüfungsformate“ sind auch „kombinierte Leistungsnachweise“ vorgesehen. Das können ein Podcast, eine Ausstellungskonzeption oder eine Podiumsdiskussion sein, auch Gruppenarbeit kann hier herangezogen werden. Die „Facharbeit“ und das „Seminarfach“ sollen entfallen – auch deshalb, so betont Hamburg, weil in Zeiten von KI diese Erstellung nicht zwingend eine große Herausforderung ist. Im vierten Halbjahr sollen möglichst keine Klausuren mehr geschrieben werden. Die Ministerin widersprach dem Eindruck, mit der Neuregelung werde das Niveau der Abiturprüfung abgesenkt. Richtig sei, dass der Prüfungsdruck, der durch hohe Auflagen in kurzer Zeit entstehe, abgesenkt wird. Die Bildungsverbände hätten positiv auf die Vorstellungen reagiert.