Im Konflikt zwischen dem Bund und den Ländern um die Nachforderungen der Sozialbehörden aus Hunderten Flüchtlingsbürgschaften hat Ministerpräsident Stephan Weil nun eine Lösung vorgeschlagen. In einem Brief an Kanzlerin Angela Merkel regt er eine Gesetzesänderung an, wonach die Bürgschaft erlischt, wenn der Flüchtling als Asylbewerber anerkannt wird. Gelten soll dies nach Weils Vorstellungen aber nur für Bürgschaften, die zwischen 2013 und Januar 2017 eingegangen worden sind. Alle nachfolgenden Bürgenden hätten ihren Vertrag unter der neuen Rechtslage geschlossen und müssten daher wissen, dass sie auch nach Anerkennung des Flüchtlings für dessen Unterhalt aufkommen müssen. „Für die Landesregierung ist es eindeutig, dass die bis Januar 2017 unklare Rechtslage dafür verantwortlich ist, dass die Bürgenden über die Risiken nicht ausreichend informiert waren und jetzt mit hohen Kosten konfrontiert werden“, sagte Andreas Ribbeck, Referatsleiter für Ausländer- und Asylrecht im Innenministerium, gestern im Innenausschuss.
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Als die Landesregierung das Aufnahmeprogramm 2013 startete und Aufenthaltserlaubnisse für syrische Flüchtlinge gegen Bürgschaften ausgab, habe man vor allem schnell und unbürokratisch helfen wollen. „Wir dachten dabei an eine Aufenthaltserlaubnis im Sinne des Paragrafen 23 des Aufenthaltsgesetzes“, betont Ribbeck. Das darin beschriebene Visum ist für temporäre Aufenthalte wie ein Studium oder Besuche gedacht, aber nicht für dauerhafte Asylbegehren, die auch mit Sozialleistungen gekoppelt sind. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte jedoch Anfang vergangenen Jahres in einem Urteil, dass für die Bürgschaften eine andere Rechtslage gelte und deshalb die Bürgen auch über die Anerkennung hinaus zahlen müssten. Wie viele Betroffene es in Niedersachsen gibt, ist unklar, auch das Innenministerium hat keine genauen Zahlen. 5532 Visa wurden bis Dezember 2017 ausgegeben. Die Arbeitsagenturen wiederum haben zurzeit 720 offene Verfahren, in denen es um Rückerstattung von Zahlungen geht. Etwa 30 Prozent davon beziehen sich auf Bürgschaften.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #7.